Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 09.09.2015

Aus der Gemeinderatssitzung vom 16. Juli 2015

1. Bauvoranfrage
Einer Bauvoranfrage zum Rückbau eines bestehenden Reitplatzes und dem dortigen Neubau eines Doppelhauses mit Garagen in Feld wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts
Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen soll landesweit bis zum Jahr 2020 von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung umgestellt werden, so dass die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht werden soll. Darüber hinaus wird durch das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) der Kapitalerhalt durch die Erwirtschaftung der Ressourcenverbräuche (insbesondere der nicht zahlungswirksamen Abschreibungen) angestrebt, um dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit Rechnung zu tragen. Die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik ist eine tiefgreifende Verwaltungsreform und ein Paradigmenwechsel im kommunalen Finanzwesen.
Maßgeblich für einen erfolgreichen und ordnungsmäßigen Verlauf ist eine gezielte Qualifizierung des Personals und eine strukturierte sachliche Vorbereitung. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das NKHR mit Unterstützung des Rechenzentrums der Gemeinde – KIRU (Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen – Ulm) und mit dem Dienstleister der neuen Software INFOMA als Gemeinschaftsprojekt mit benachbarten Kommunen umzusetzen. Das Gemeinschaftsprojekt würde im Herbst dieses Jahres beginnen und etwa drei Jahre später enden. Die Umstellung auf die kommunale Doppik wird zum 01.01.2019 anvisiert, so dass auch im Falle einer Verzögerung der gesetzliche Umstellungszeitpunkt am 01.01.2020 eingehalten werden kann. Mit der Einführung des NKHR haben die Kommunen ihre Bücher in Form der doppelten Buchführung darzustellen, d.h. der Jahresabschluss besteht aus der Drei-Komponenten-Rechnung, nämlich der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung / Verwaltungshaushalt), der Finanzrechnung (Liquiditätslage / Vermögenshaushalt) und einer Vermögensrechnung (Bilanz): Sie beinhaltet damit wie die kaufmännische Bilanz die Gegenüberstellung von Vermögen und dessen Finanzierung. Zur Vermögensbewertung liegt ein Angebot der Fa. iib vor, welche bei einer entsprechenden Beschlussfassung im Auftrag der KIRU die Vermögensbewertung durchführen wird. Dieses Komplettangebot für die Erfassung und Bewertung des immobilen Vermögens beträgt 32.550,00 €. Bei Beauftragung von mindestens drei Gemeinden reduziert sich der Preis um 10 %, so dass dann die Auftragssumme bei 29.295 € liegen würde. Durch die angestrebte interkommunale Zusammenarbeit wird diese Anzahl aller Voraussicht nach erreicht werden. Der Preis für die Erfassung und Bewertung der mobilen Vermögensgegenstände ab einem Nettowert von über 1.000 € liegt bei 3.920,00 €. Der Gemeinderat nahm vom obigen Sachverhalt zustimmend Kenntnis. Die Gemeinde Waldburg steigt somit zum 01.01.2019 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Kassenrecht (NKHR) um. Der Teilnahme am Gemeinschaftsprojekt zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen durch die KIRU-NKHR-Projektbegleitung wurde ebenso zugestimmt, wie der Vergabe des Auftrags zur Begleitung des Gemeinschaftsprojekts an die KIRU und der Vergabe der Vermögensbewertung des immobilen Vermögens sowie des mobilen Vermögens an die KIRU.

3. Bebauungsplan „Schlierer Straße“
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Hubert Sieber und Christian Remmler vom Büro Sieber aus Lindau anwesend. Herr Sieber stellte im Gemeinderat die Vorentwurfsplanung für einen entsprechenden Bebauungsplan vor, der als zentrale Festsetzungen die Zahl der Vollgeschosse, die Zahl der Wohnungen und die Zahl der Stellplätze vorsieht. Über einzelne mögliche Festsetzungen, insbesondere was die maximal zulässige Anzahl an Wohnungen je qm Grundstücksfläche betrifft, wurden vom Büro Sieber verschiedene Alternativen vorgestellt. Die maximale Zahl der Vollgeschosse ist auf zwei Vollgeschosse als Höchstmaß festgelegt worden. Als höchstzulässige Zahl der Wohnungen je angefangener Grundstücksfläche wurde festgelegt, dass je angefangene 200 qm Grundstücksfläche höchstens eine Wohnung zulässig ist. An nachzuweisenden Stellplätzen sind zwei Stellplätze je Wohnung auszuweisen. Als Dachformen für die Hauptgebäude sind alternativ Sattel-, Pult-, Walm- oder Flachdächer zugelassen, wobei Flachdächer zu begrünen sind. Als Farben für nicht begrünte Dachflächen sind lediglich rot bis rotbraune sowie graue Farben zulässig. Außerdem ist pro angefangene 800 qm Grundstücksfläche mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. Ein Antrag von privater Seite auf Aufnahme des Grundstücks Flst.553/1, das sich derzeit im Außenbereich befindet, in der räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schlierer Straße“ wurde im Gemeinderat abgelehnt. Abschließend billigte der Gemeinderat den vorgestellten Entwurf zum Bebauungsplan "Schlierer Straße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 07.07.2015 mit den dargestellten und beschlossenen Änderungen (s.o.). Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 16.07.2015. Mit diesem Entwurf sind entsprechend die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

4. Neubau Sporthalle
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Sandra Wurm und Martina Birnstiel-Keller vom Ar-chitekturbüro Wurm aus Ravensburg anwesend. Vom Architekturbüro Wurm wurde der aktuelle Baustand anhand verschiedener Fotos dargestellt. Die Bauarbeiten liegen nach Auskunft des Architekturbüros mit Ausnahme der Gipserarbeiten an der Außenfassade im Plan, der Innenausbau der Halle läuft derzeit auf Hochtouren, so dass das Gesamtprojekt Mitte Juli zu 85 % fertiggestellt war und bis Mitte September in Betrieb gehen kann. Der Trennvorhang in der Halle wird allerdings erst in der Kalenderwoche 39 vor Ort genäht und montiert werden können. Im Bereich Rohbau entstand ein Nachtrag für die Verkleinerung der Bodenaussparungen für die Bodenhülsen in Höhe von 3.748,00 €. Weitere Nachträge entstanden für Abdichtarbeiten im Anschluss an den Altbau in Höhe von 1.000,00 €, für erweiterte Estricharbeiten in Höhe von 3.920,00 €, für Schlosserarbeiten, die aufgrund der Prüfstatik erforderlich waren, in Höhe von 10.702,00 €, für Reinigungsregiearbeiten in Höhe von 500,00 € und für Flaschnerarbeiten in Höhe von 590,00 €. Die Mehrkosten für diese erforderlichen Arbeiten wurden im Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Ausgehend von der Kostenberechnung in Höhe von 4.167.400,00 € verbleiben somit 125.092,00 € an nicht zugeordneten Baukosten (Reserve).
Von Frau Wurm wurde im Weiteren noch die Planung für das Buswartehäuschen an der Schule vorgestellt. Vorgesehen ist eine Stahlkonstruktion, angelehnt an die vorhandene Fahrradabstellanlage, mit 4 Stützen und einem Pultdach. Eingefasst wird der Wartebereich durch farbig gestrichene Betonstehlen, die farblich mit der Sporthalle korrespondieren. Die Planung wurde im Gemeinderat gebilligt, der Auftrag wird beschränkt ausgeschrieben und die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.

5. Erstellung eines Outdoor-Sportgeräte-Parks
Ulla Hauser hat als Landschaftsarchitektin das Gelände des Outdoor-Sportgeräte-Parks bei der Sporthalle im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung und dem beauftragten Landschaftsplaner für die Sporthalle, Rolf Deni, überplant. Frau Hauser stellte die Planung im Gemeinderat vor, die sie im Übrigen der Gemeinde Waldburg als Spende kostenfrei zur Verfügung stellt. Der ASV Waldburg wird für den Outdoor-Sportgeräte-Park eine Gerätekombination „Street Workout 9“ beschaffen und zusätzlich den Einbau der Geräte mit Fallschutz übernehmen. Die Baukosten haben sich aus Sicht des ASV damit von geplanten 15.000,00 € auf 17.000,00 € (brutto) erhöht. Mit dem ASV Waldburg wurde vereinbart, dass die Gemeinde, vorbehaltlich der Gemeinderatsentscheidung, ein sogenanntes „Liegefloss“ für ca. 4.000 € beschafft. Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat auch der sofortigen Beschaffung von zwei Outdoor-Crosstrainern für den Outdoor-Sportgeräte-Park zu. Der Untergrund der Anlage wird im Zuge der Erstellung der Außenanlagen durch die Fa. Strabag erstellt, wie in der vergangenen Sitzung vereinbart.

6. Kalkulation der Hallenbenutzungsgebühren
Die Gemeinde Waldburg hat für die Finanzierung des Neubaus der neuen Sporthalle einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) gegründet. Dadurch wird es möglich, einen Teil der zu zahlenden Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet zu bekommen. Allerdings müssen von diesem BgA Einnahmen von mindestens 14.000 € - 15.000 € durch die Vermietung der Räumlichkeiten für sportliche Nutzungen und Probebetriebe erzielt werden. Die durchgeführte Bedarfsanalyse hat ergeben, dass 3.000 Stunden im Jahr für die sportliche Nutzung und Probebetriebe in den Hallen bzw. im Bürgersaal benötigt werden. Auch über die Vermietung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen müssen Einnahmen erzielt werden. Die Ermittlung der jeweiligen Kostenobergrenzen ergab, dass der durchschnittliche Stundensatz für eine sportliche Nutzung und Probebetriebe mit 49,82 € die Kostenobergrenze darstellt. Bei einem durchschnittlich erhobenen Stundensatz von 5,02 € brutto wird die Kostenobergrenze nicht erreicht. Für Veranstaltungen liegt die Kostenobergrenze bei 483,51 €. Bei einer durchschnittlich erhobenen Grundgebühr von 311,00 € brutto wird die Kostenobergrenze nicht erreicht. Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation zu.

7. Grundsatzbeschluss TVöD
Nach Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde 2006 in nichtöffentlicher Sitzung der Grundsatzbeschluss gefasst, diesen für die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Angestellte und Arbeiter) der Gemeinde Waldburg entsprechend anzuwenden.Die Gemeinde Waldburg ist zwar nicht Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) und somit grundsätzlich nicht tarifgebunden. Allerdings werden seit Jahrzehnten sämtliche Arbeitsverträge mit den Arbeitern und Angestellten analog den entsprechenden Tarifverträgen, also den BAT bzw. den BMT-G und seit 2005 an den diese beiden Tarifverträge zusammenfassenden TVöD abgeschlossen und die Beschäftigten entsprechend eingruppiert und bezahlt.Bei der Schaffung von entsprechenden Personalstellen im Stellenplan des Haushaltsplanes waren und sind die Stellen entsprechend den tarifrechtlichen Bestimmungen eingruppiert. Von Seiten der Rechtsaufsichtsbehörde wurde bei der letzten überörtlichen Prüfung empfohlen, den damaligen Grundsatzbeschluss aus Gründen der Rechtssicherheit nochmals in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu bestätigen. Dementsprechend wurde in öffentlicher Sitzung nochmals beschlossen, dass die Gemeinde Waldburg zwar nicht Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband wird, den TVöD aber im Grundsatz für die Regelung der allgemeinen Rechtsverhältnisse der Gemeindebediensteten (Angestellte und Arbeiter) anwendet.

8. Befreiung von baulichen Nebenanlagen für Müllbehälter
Ab 2016 geht die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung von den Gemeinden an den Landkreis Ravensburg über. Den Haus- und Wohnungseigentümern wurde in den letzten Wochen ein Vorschlag für die verschiedenen Mülltonnengrößen vom Landratsamt Ravensburg unterbreitet. Neben der bereits erforderlichen Restmülltonne muss nun oftmals eine zusätzliche Biotonne angeschafft werden. Vermehrt wurden nun vor allem von Eigentümern von Mehrfamilienhäusern Anfragen an den Gemeindeverwaltungsverband Gullen gestellt, was bei der Unterbringung der zusätzlichen Tonnen in entsprechenden Müllboxen zu beachten ist. Einige (insbesondere ältere) Bebauungspläne schließen Nebenanlagen (in der nicht überbaubaren
Grundstücksfläche) aus, weshalb für die Aufstellung einer solchen Müllbox ein Befreiungsantrag zu stellen wäre. Nachdem den meisten Bürgern diese Rechtsproblematik nicht bewusst ist, werden Müllboxen aufgestellt werden, ohne dass vorher eine Befreiung beantragt wird. Eine Aufforderung zur Befreiungsantragstellung wird nicht unbedingt zum Bürgerfrieden beisteuern, weshalb der Gemeindeverwaltungsverband Gullen als Baurechtsbehörde einen Grundsatzbeschluss für alle Bebauungspläne im gesamten Gemeindegebiet vorschlägt, durch den keine Befreiungen für Müllboxen in der nicht überbaubaren Fläche erforderlich sind. Der Gemeinderat beschloss, dass Müllboxen, die ausschließlich zur Unterbringung der genormten Mülltonnen dienen, begrenzt auf 3 Mülltonnen pro Haushalt, in der nicht überbaubaren Fläche ohne Befreiungsantrag zulässig sind.