Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 01.12.2015

Aus der Gemeinderatssitzung vom 12. November 2015

1. Baugesuche
Einem Bauantrag auf Nachtragsgenehmigung eines Maschinenunterstellplatzes mit Garagen und einer Gartenhütte in Bildspitz wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Abbruch eines bestehenden Schuppens und Anbau an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus in der Breitenbergstraße wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der baulichen Nutzungsüberschreitung sowie im Weiteren das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Aufstellung und Betrieb eines mobilen Hühnerstalls und Anbringung einer Werbeanlage an den mobilen Hühnerstall in Hinterwiddum wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Übernahme der Flüchtlingssozialarbeit durch die Gemeinde Waldburg
Die Helferkreise Asyl im Landkreis Ravensburg leisten wertvolle Arbeit bei der Betreuung der Flüchtlinge. Allerdings wäre zu deren Unterstützung ein fest angestellter persönlicher Ansprechpartner vor Ort von großem Vorteil. Zeitraubende Wegezeiten der Sozialarbeiter des Landkreises, die heute eigentlich an der eigentlichen Arbeit abgehen, würden somit entfallen. Der Stellenschlüssel für die Sozialarbeit, die vom Landkreis finanziert wird, liegt bei 1 : 134, d.h. von einer Vollzeitkraft werden 134 Flüchtlinge betreut. Laut dem vorliegenden Verteilungsschlüssel hat die Gemeinde Waldburg 66 Flüchtlinge bzw. Asylbewerber unterzubringen bei steigender Tendenz. Einen ähnlichen Verteilungsschlüssel hat auch die Gemeinde Grünkraut, so dass beispielsweise zusammen eine gemeinsame Vollzeitkraft aufgrund der zugesagten Kostenerstattung durch den Landkreis entsprechend finanzierbar wäre. Die Gemeinde Grünkraut hat bereits beschlossen, die Flüchtlingssozialarbeit vom Landkreis zu übernehmen und mit der Gemeinde Waldburg gegebenenfalls zu kooperieren und eine 100 % Stelle zu schaffen und auszuschreiben, wobei jeweils 50 % auf beide Gemeinden entfallen. Sollten die Gemeinden Bodnegg und Schlier gleiches beschließen, sollte die Kooperation entsprechend ausgedehnt und zwei Vollzeitstellen geschaffen werden. Eine Delegation der Aufgabe an den Gemeindeverwaltungsverband Gullen wäre ebenfalls denkbar und von Vorteil. Entsprechende Büroräume wären beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen vorhanden. Beschlossen wurde, dass die Gemeinde Waldburg die Flüchtlingssozialarbeit vom Landkreis übernimmt und dafür eine 50 % Stelle schafft, sobald die entsprechenden Flüchtlingszahlen eingetreten sind. In diesem Zusammenhang wird mit der Gemeinde Grünkraut und nach Möglichkeit auch mit den Gemeinden Bodnegg und Schlier eine Kooperation angestrebt. Eine eventuelle Übertragung der Aufgabe zur Umsetzung der Flüchtlingssozialarbeit von den Verbandsgemeinden an den Gemeindeverwaltungsverband Gullen wird ebenfalls befürwortet und die zu schaffende Stelle soll auf 3 Jahre befristet ausgeschrieben werden.

3. Neubau der Sporthalle – Sachstandsbericht und Nachträge/Anpassung der Aufzugsanlage
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Frieder Wurm, Sandra Wurm und Matthias Ströbele vom Architekturbüro Wurm aus Ravensburg im Gemeinderatsgremium anwesend. Herr Wurm erläuterte dem Gemeinderatsgremium, dass in einem Geräteraum der bestehenden Mehrzweckhalle aktuell die Bühnenelemente der Gemeinde liegend auf 6 Wägen horizontal gelagert sind. Diese Bühnenelemente haben eine Größe im zugeklappten Zustand von 2 m Länge, 1 m Breite und sind ca. 20 cm stark. Der Transportwagen hat ohne arretierten Haltegriff eine Breite von ca. 1,01 m auf 2,05 m. Zweimal im Jahr sollen für den Bürgersaal bis zu 8 Bühnenelemente aus dem Lager im Untergeschoss ein Geschoss nach oben transportiert werden können, um eine Bühne von maximal 16 m² im Bürgersaal aufstellen zu können. Der Aufzug der Sporthalle erfüllt derzeit alle ihm zugedachten Funktionen mit Ausnahme der waagrechten Beschickung mit den bestehenden Bühnenelementen. Der Aufzug hat eine barrierefreie Ausstattung, mit einer Aufzugskabine, die ein lichtes Innenmaß von 1,10 m auf 2,10 m hat, und macht durch seine Position die Bestandshalle auf einen Schlag und ohne Eingriff barrierefrei erreichbar. Auf der Kabinenrückwand ist aus Gründen der Barrierefreiheit ein Spiegel und eine Haltegriff angebracht. Dieser ist mit einem Imbus demontierbar. Die Zugangshöhe der Aufzugsanlage hat eine lichte Durchgangsbreite von 0,90 m und eine Höhe von 2,20 m. Ein Transport von liegenden Bühnenelementen ist aufgrund der Türbreite von 0,90 m demnach nicht möglich. Vom Architekturbüro Wurm und vom Aufzughersteller wurden verschiedene Möglichkeiten untersucht, wie das Problem behoben werden könnte. Alternative 1 sah den Umbau des Aufzugs mit einer Türverbreiterung vor, Alternative 2 sah eine Türverbreiterung des Aufzugs und einen Eingriff der türumfassenden Rohbauwand im Untergeschoss und Obergeschoss vor. Alternative 3 sah die vertikale Lagerung von 8 Bühnenelementen auf 2 Transportwagen vor und Möglichkeit 4 sah die Anschaffung von neuen Bühnenelementen für eine Bühnenfläche von 16 m² im Bürgersaal vor, wobei hier 10 NIVOflex-Stabilo S Bühnenelemente in den Maßen 2 m x 0,80 m vorgesehen wäre, so dass diese Bühnenelemente auch in anderen Bereichen eingesetzt werden könnten. Im Gemeinderatsgremium wurden nachträgliche bauliche Veränderungen am Aufzugschacht nicht in Erwägung gezogen, da diese wieder einen massiven Einschnitt in die gerade errichtete Sporthalle darstellen würden. Insofern kamen lediglich die Varianten 3 und 4 als Lösung in Betracht. Letztendlich wurde mehrheitlich beschlossen, einen Transportwagen für die Vertikallagerung der vorhandenen Bühnenelemente zum Preis von 500,00 € anzuschaffen, wobei die Kosten hierfür vom Architekturbüro übernommen werden.
Anschließend informiert Herr Ströbele über den aktuellen Sachstand und die erforderlichen Nachträge bzw. Veränderungen: Für eine optische Verschönerung im Foyer und Windfang entfielen für Betonkosmetikarbeiten durch die Firma Leuthe Kosten in Höhe von 1.400,00 €. Durch die Insolvenz des beauftragten Unternehmens für die Gipserarbeiten kurz vor Abschluss des Gewerks wurde ein zusätzlicher Auf- und Abbau des Gerüstes notwendig. Hierfür entstanden für den Wiederaufbau des Gerüsts durch die Firma Baum nach der Insolvenz der Firma Schmidt Kosten in Höhe von 2.492,00 €. Außerdem waren verschiedene Anschlussarbeiten im Übergang der Sporthalle in die Mehrzweckhalle erforderlich; hierzu entstanden Kosten durch die Firma Burkhardt in Höhe von 6.682,00 €. Weitere Schreinerarbeiten für Türpuffer, verschiedene Zusätze und einen Handlauf durch die Firma Burkhardt schlugen sich mit Kosten in Höhe von 9.355,00 € nieder. Für eine Reinigung des Stahltragwerks fielen Kosten in Höhe von 2.005,00 € durch die Firma Kleinigkeit an. Die Kosten für die Bodenbeschichtung in den Geräteräumen durch die Firma Neo Casa lagen bei 10.325,00 €. Die Kosten für Stahlbauarbeiten durch die Firma Riedinger lagen bei 2.539,00 €. An Restarbeiten stehen nun noch Fliesenarbeiten an. Hierbei handelt es sich um die Lieferung und Montage restlicher Wandfliesen, die Verfugung, die Lieferung und Montage der Spiegel und der Sockel. Die Firma Burkhardt hat noch Restarbeiten beim Bestandsanschluss an der unteren Übergangstüre zu erledigen. Die Firma Anderer hat noch die Stollenwaschanlage an der Westseite der Sporthalle beim Sportlerzugang anzubringen. Bis Mitte November sollen diese Arbeiten erledigt sein. Die Firma Erhardt Sport, die die Sportgeräteausstattung liefern sollte, wurde inzwischen dreifach in Verzug gesetzt. Nachdem die Sportgeräte und die Sportausstattung nicht geliefert wurden, wurde der Auftrag gekündigt. Nach einem Ortstermin mit der Firma Benz Sport hat die Firma Benz für die restlichen Einrichtungsgegenstände ein Angebot erstellt. Dieses beläuft sich auf 34.029,80 € inklusive Mehrwertsteuer. Daraus ergeben sich Mehrkosten von 8.149,00 € gegenüber der Auftragssumme der Firma Erhardt. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Rechtsanwalt beauftragt, mit dem Insolvenzverwalter der insolventen Firma Erhardt, rechtliche Klärung zu schaffen, um dringend eine Erklärung zu erhalten, ob der Vertrag erfüllt wird und die noch nicht gelieferten Gegenstände und Einrichtungen geliefert und eingebaut werden und ob ggfs. ein Aufhebungsvertrag ohne Mehrkosten für die Gemeinde Waldburg zu erreichen ist. Anschließend soll die Firma Benz Sport mit der Lieferung und dem Einbau der restlichen Sport- und Einrichtungsgegenstände bei Kosten in Höhe von 34.029,80 € inklusive Mehrwertsteuer beauftragt werden. Weiter wurden die dargestellten Veränderungen und Restarbeiten zustimmend zur Kenntnis genommen. Abschließend wurde vom Architekturbüro Wurm dargestellt, dass ausgehend von der Kostenberechnung in Höhe von 4.167.400,00 € noch 52.907,00 € an nicht zugeordneten Baukosten (Reserve) verbleiben.

4. Realsteuerhebesätze
In der Gemeinderatssitzung vom 06.12.2012 wurde beschlossen, die Grundsteuer A und B mit jeweils 50 Punkten und die Gewerbesteuer mit 10 Punkten zu erhöhen. Begründet war die seinerzeitige Erhöhung mit der gestiegenen Kreisumlage. Allerdings wurde in dem Beschluss festgehalten, dass die Erhöhung der Realsteuerhebesätze wieder zurückgenommen wird, sollte die Kreisumlage aufgrund einer erfolgreichen Sanierung der OSK künftig wieder gesenkt werden. Die Kreisumlage wurde seinerzeit zum 01.01.2013 von 31,0 auf 34,5 Punkte erhöht. In der Gemeinderatssitzung vom 05.12.2013 wurde beschlossen, die Hebesätze der Grundsteuer A und B um 15 Punkte und den Hebesatz der Gewerbesteuer um 3 Punkte zu senken, nachdem die Kreisumlage zum 01.01.2014 wieder um 1 % Punkt auf 33,50 v.H. gesenkt wurde. Im vergangenen Jahr wurde die Kreisumlage erneut gesenkt. Der Beschluss erfolgte nach der Vorberatung des Haushaltes 2015 im Gemeinderat. Für das kommende Jahr soll keine Veränderung des Umlagesatzes erfolgen. Er wird also wie bisher bei 32,5 % der Steuerkraftsumme liegen. Nun stellte sich die Frage, ob durch die Absenkung der Kreisumlage aus dem Vorjahr eine erneute Entlastung der Steuerzahler erfolgen soll. Die Absenkung konnte erfolgen, da die Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gestiegen sind. Für die Gemeinde Waldburg erhöhte sich die Kreisumlage im Jahr 2015 um 87.169,00 € von 938.134,00 € auf 1.025.303,00 €. Nach den neuen vorliegenden Zahlen für das kommende Haushaltsjahr 2016 erhöht sich die Steuerkraftsumme der Gemeinde Waldburg von 3.154.777,00 € auf 3.605.437,00 € und damit die Kreisumlage um die Summe von 146.464,00 €. Insgesamt nimmt der Landkreis Ravensburg durch die höhere Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im kommenden Jahr 2016 eine höhere Kreisumlage von
6.111.806,00 € ein. Nach den bisherigen Berechnungen für den Haushalt 2016 fehlen der
Gemeinde im Einzelplan 9 rund 200.000,00 € mit der Folge, dass sich die Zuführungsrate und damit die Investitionsrate erheblich reduzieren wird. In diesem Zusammenhang wurde darauf verwiesen, dass das auszugleichende Defizit in den Kindergärten der Gemeinde bei rund 500.000,00 € liegt. Außerdem werden im kommenden Jahr große Investitionen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung erforderlich werden, die die Verschuldung nochmals erhöhen werden. Da bereits eine Senkung der Hebesätze zum 01.01.2014 erfolgt ist, wurde im Hinblick auf die erforderlichen Investitionen im Haushalt 2016 beschlossen, von einer weiteren Senkung der Realsteuerhebesätze abzusehen. Diese liegen unverändert somit bei der Grundsteuer A bei 355 v.H., bei der Grundsteuer B bei 360 v.H. und bei der Gewerbesteuer bei 347 v.H..

5. Satzung über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Waldburg über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
Nachdem die Abfallwirtschaft zum 01.01.2016 auf den Landkreis Ravensburg übergeht, war der Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Waldburg über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) erforderlich. Der Gemeinderat beschloss, dass die Satzung der Gemeinde Waldburg über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 06.11.2014 zum 31.12.2015 aufgehoben wird. Die Satzung über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Waldburg über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 06.11.2014 tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

6. Annahme von Spenden
Die Gemeinde Waldburg hat eine Spende für die Schule in Höhe von 3.500,00 €, eine Spende für den Kindergarten Zauberburg in Höhe von 1.070,00 € und eine Spende für den Kindergarten Vogelnest in Höhe von 430,00 € erhalten. Weiter hat die Gemeinde Waldburg für den Kindergarten Vogelnest eine Spende von 500,00 € erhalten. Ferner hat die Gemeinde Waldburg vom Schulförderverein der GMS Waldburg-Vogt e.V. eine Spende für Spielgeräte für die Außenanlage der Schule/Sporthalle in Höhe von 7.524,37 € erhalten. Der Annahme der jeweiligen Spenden wurde zugestimmt. Bürgermeister Röger bedankte sich für die Spenden.