Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 13.01.2016

Aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2015

1. Bauvoranfrage
Hinsichtlich einer Bauvoranfrage auf eine Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Befreiungsanfragen zum Bebauungsplan „Forstenhausen-Süd“ bezüglich der Gaupenlänge und dem Abstand der Gaupen zum Ortgang im Milanweg wurde mehrheitlich beschlossen, analog zu den Bebauungsplänen „Ösch III“ und „Forstenhausen-Süd, 2. BA“ bezogen auf die Trauflänge eine maximale Gaupenlänge von 50 % grundsätzlich zuzulassen. Bisher sieht der Bebauungsplan eine maximale Gaupenlänge von 33,3 % vor. Der Bauvoranfrage wurde somit hinsichtlich der Gaupenlänge eine Befreiung und im weiteren diesbezüglich das Einvernehmen erteilt, unter der Bedingung, dass eine maximale Gaupenlänge von 50 % eingehalten wird.

2. Baugesuch
Einem Baugesuch auf eine Aufstockung einer bestehenden Flachdachgarage in Frankenberg wurde das Einvernehmen erteilt.

3. Neubau einer Asylbewerber-/Flüchtlingsunterkunft/Mietwohnungsbau
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Wurm und Herr Ströbele vom Architekturbüro Wurm aus Ravensburg anwesend. Eingangs wurde von Bürgermeister Röger auf die Bürgerversammlung vom 08.12.2015 verwiesen, wo die Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen Thema war und wo verschiedene Handlungsstrategien der Gemeinde Waldburg, nämlich der Umbau kommunaler Gebäude, die Anmietung bzw. der Kauf von Wohnungen und Gebäuden und der Neubau von Asylbewerber-/Flüchtlingsunterkünften bzw. Mietwohnungen mit möglichen Standorten der vorgestellt wurden. Nach eingehender Prüfung sämtlicher geeigneter Grundstücke waren drei Standorte für einen Neubau einer Asylbewerber-/Flüchtlingsunterkunft bzw. den Mietwohnungsbau in Frage gekommen. Dies sind die Standorte Amtzeller Straße (Bereich Fussweg zum Sportplatz), Gehrenäcker (Ortseingang von Kofeld her) und Schlierer Straße (südlicher Teilbereich es Außengeländes Kindergarten). Nach genauer Prüfung dieser drei Standorte verbleiben noch zwei Standorte, nämlich die Amtzeller Straße und die Schlierer Straße, wo zeitnah ein entsprechender Neubau realisiert werden kann. Der Standort Bodnegger Straße ist auf Grund vertraglicher Vereinbarungen aktuell nicht verfügbar, so dass er aus Gründen des Zeitdrucks zunächst ausscheidet. Beschlossen wurde, dass der Standort in der Amtzeller Straße für den Neubau einer Asylbewerber-/Flüchtlingsunterkunft bzw. den Mietwohnungsbau festgelegt wird. Sollte dieser Standort in der weitergehenden Prüfung nicht verwirklichbar sein, so wird nachrangig der Neubau der Asylbewerber-/Flüchtlingsunterkunft bzw. der Mietwohnungsbau in der Schlierer Straße erfolgen. Vom Büro Wurm wurde die Planung für den Neubau eines entsprechenden Gebäudes zur Anschlussunterbringung für 48 Personen auf zwei Vollgeschossen mit späterer Nutzung als Sozialwohnung vorgestellt, wobei das Gebäude auch um eine weitere Einheit erweiterbar wäre. Sowohl für die Anschlussunterbringung von Asylbewerbern als auch auf die spätere Ausbaustufe zur Sozialwohnung wurden dabei verschiedene Ausbaustufen und Optionen dargestellt. Zunächst ist ein minimaler Ausbaustandard vorgesehen, der zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Sanierung in Sozialwohnungen umgewandelt werden kann. Die jeweilige Baubeschreibung für die einzelnen Bauteile in den Ausbaustufen I und II wurde ebenso darstellt wie die gebäudetechnischen Anforderungen. Beschlossen wurde, den Neubau einer Asylbewerber-/Flüchtlingsunterkunft bzw. eines Mietwohnungsbaues entsprechend der vom Architekturbüro Wurm vorgestellten Baubeschreibung in Ausbaustufe I auszuschreiben. Zusätzlich soll ein entsprechender Sonnenschutz optional ausgeschrieben werden. Die Fassadenoberfläche soll unterhaltungsarm ausgeführt werden, wobei die Bewertung hierfür über die entsprechende Matrix erfolgen soll. Für den Schallschutz soll nach Rücksprache mit dem Bauphysiker noch eine geeignete Lösung gefunden werden, wobei die Entscheidung hierüber ebenso wie die Anordnung der Nebenräume an die Verwaltung übertragen wurde.

4. Hallenbenutzungsgebühren - Übergangsregelung für das Jahr 2015
Die aktuelle Hallengebührenordnung ist seit 01.09.2015 in Kraft. Auf Basis dieser Gebührenordnung werden für die Nutzung der Sporthalle, der Mehrzweckhalle und des Bürgersaals für die sportliche Nutzung und den Probenbetrieb entsprechende Hallenbenutzungsgebühren erhoben. Da die Sporthalle allerdings erst seit Anfang November für den Sportbetrieb genutzt werden konnte und dies auch nur mit erheblichen Einschränkungen, da in der Sporthalle noch restliche Bauarbeiten erledigt werden mussten, die Umkleidekabinen, Duschen und WCs nicht entsprechend nutzbar waren und ein erheblicher Teil der Sportgeräte immer noch fehlt, was auch Auswirkungen auf die Mehrzweckhalle und den Bürgersaal hatte, wurde beschlossen, für die sportliche Nutzung und den Probenbetrieb für das Jahr 2015 nur 25 % der jeweiligen Gebührensätze abzurechnen.

5. Vorberatung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2016
Der Haushaltsplan zeigt, woher das Geld kommt und wofür es ausgegeben wird. Er hat den Zweck, den Ausgleich zwischen den zu erzielenden Einnahmen und den Ausgaben zu erreichen und damit eine geordnete Finanzwirtschaft zu gewährleisten. Der vorliegende Haushaltsplan-Vorentwurf für das Jahr 2016 umfasst ein Gesamtvolumen – also die Summe der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt von 10.302.000 €, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 7.829.000 € und auf den Vermögenshaushalt 2.473.000 €. Wie in den vergangenen Jahren kann auch für das Haushaltsjahr 2016 wieder ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt vorgelegt werden. Die Zuführungsrate reduziert sich jedoch auf 411.000 € gegenüber dem Vorjahr mit noch 452.000 €. Die Gründe für den Rückgang der Zuführungsrate liegen vor allem bei den Zuweisungen und allgemeinen Umlagen. Betrugen hier die Weniger-Einnahmen im Vorjahr noch 89.604 € erhöhen sie sich im Haushaltsjahr auf 156.545 €. Diese Mindereinnahme konnte dank der höheren Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden. Sollte für das Jahr 2017 die angekündigte Kreisumlageerhöhung kommen, wird es schwierig werden, die Mindestzuführungsrate zu erreichen. Die Steuerkraftsumme steigt gegenüber dem Vorjahr um 450.660 € mit der Folge, dass die Schlüsselzuweisungen vom Land nach dem Finanzausgleichgesetz um 32.392 € geringer ausfallen und die FAG-Umlage um 106.626 € steigt. Die Kreisumlage bleibt mit 32,5 Punkte gleich, erhöht sich aber durch die gestiegene Steuerkraft um 114.917 € auf insgesamt 1.172.000 €.Damit auf Dauer die Leistungsfähigkeit der Gemeinde nachgewiesen werden kann, muss weiterhin versucht werden, eine hohe Zuführungsrate zu erwirtschaften, um noch eine angemessene Nettoinvestitionsrate zu erreichen. Da für die kommenden Jahre der Kreditrahmen ausgeschöpft sein wird, kann, was die Investitionen betrifft künftig nur noch auf die „Freie Spitze“ zurückgegriffen werden. Das Volumen des Vermögenshaushalt beträgt 2.473.000 € und erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 204.000 €. Wesentlicher Kostenfaktor ist die Flüchtlingsunterbringung mit der Sanierung des Gebäudes „Kirchsteige 3“ und ein Neubau zur Anschlussunterbringung der Asylbewerber/Flüchtlinge mit eingestellten Kosten von insgesamt 1.220.000 €. Der Vermögenshaushalt beinhaltet u.a. folgende Vorhaben: Hochbaumaßnahme Kirchsteige 3“ zur Unterbringung von Flüchtlingen mit 240.000 €, Neubau einer Asylbewerber-/ Flüchtlingsunterkunft mit 960.000 €, Beschaffung von Einrichtungsgegenständen zur Flüchtlingsunterbringung mit 20.000 €, Beschaffungen für die Feuerwehr – digitale Meldeempfänger und Atemschutzgeräte mit 15.000 €, neue Ausstattung der Schule mit Möbel und EDV mit 12.000 €, WLAN – Netzwerk an der Schule mit 12.700 €, bauliche Veränderungen im Rahmen der Gemeinschaftsschule mit 18.232 €, Schaffung eines Geräteraumes für den Mehrzweckraum im Kindergarten „Vogelnest“ mit 18.000 €, Zuschuss an die DRK Ortsgruppe Waldburg zur Garagenerweiterung mit 10.000 €, naturnahe Umgestaltung des Edensbach – 2. Rate mit 40.000 €, Grunderwerb Gewerbegebiet mit 300.000 €, 2. Rate Erschließung „Gehrenäcker II“ mit 30.000 €, Enderschließung „Forstenhausen-Süd“, 2. BA mit 170.000 €, Straßenbeleuchtung Hannober – Ausbau im Zuge des Geh- und Radweges von Vorderwiddum nach Grenis mit 20.000 €, verschiedene Baumaßnahmen in der Abwasserbeseitigung mit 20.000 €, Durchführung Eigenkontrollverordnung 3. Rate mit 30.000 €, abwassertechnische Erschließung Baugebiet „Gehrenäcker II“- 2. Rate mit 20.000 €, Sanierung Abwasserschächte mit 10.000 €, Sanierung Pumpendruckschächte mit 35.000 €, Verbesserung der Breitbandversorgung im Ortsteil Egg – 2. Rate mit 30.000 €, Breitbandversorgung – Leerrohre im Zuge des Geh- und Radweges Vorderwiddum – Hannober mit 35.000 €, Optimierung und Erweiterung des Überwachungssystems der Wasserversorgung mit 40.000 €, Wasserleitungserneuerung Hinterwiddum - Hannober im Zuge des Neubaus eines Geh- und Radweges mit 70.000 €, Sanierung Wasserschächte mit 10.000 € und Erschließung Wasserversorgung „Gehrenäcker II“- 2. Rate mit 12.000 €. Die Nettoinvestitionsrate d.h. Zuführung vom Verwaltungshaushalt abzüglich Tilgung beträgt 252.732 € (Vergleich Vorjahr: 298.511 €). Die Bruttoinvestitionsrate d.h. Zuführung und Zinsausgaben beträgt 443.438 €(Vergleich Vorjahr: 439.760 €). DerSchuldenstand beträgt zum 01.01.2016 1.687.293 € oder pro Kopf 532,27 €. Zum Jahresende ergibt sich ein Schuldenstand von 2.529.025 € oder pro Kopf von 797,80 €, was eine Erhöhung um 265,53 €pro Kopf bedeutet. Zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt wird die gesamte Rücklage in Höhe von 300.000 € eingebracht. Es steht dann nur noch die gesetzlich geforderte Mindestrücklage in Höhe von 145.000 € zur Aufrechterhaltung der Kassenliquidität zur Verfügung. Da für die Finanzierung künftiger Haushalte keine Mittel mehr aus der Rücklage zur Verfügung stehen werden, muss versucht werden, eine entsprechende Zuführungsrate zu erwirtschaften, sofern keine entsprechenden Einnahmen wie Grundstückserlöse, Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung stehen. Der Kreditrahmen ist ausgeschöpft, eine höhere Verschuldung wäre nicht mehr vertretbar. Dies bedeutet, dass die Gemeinde sich mittelfristig bei den Investitionen auf das Allernotwenigste beschränken muss. Weitere Investitionen sind nur denkbar, wenn auch auf der anderen Seite Einnahmen dargestellt werden können. Der vorgestellte Haushaltsplanvorentwurf für das Haushaltsjahr 2016 wurde gebilligt. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 sollen in der Gemeinderatssitzung am 14.01.2016 auf Grundlage dieser Vorberatung endgültig verabschiedet werden.