Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 23.10.2014

Aus der Gemeinderatssitzung vom 16. September 2014

1. Baugesuche
Einem Baugesuch auf einen Anbau an das bestehende Wohnhaus mit Treppenüberdachung im Alpenweg wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Antrag auf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ösch II“ für eine Hühnerhaltung im Lindenweg wurde nicht zugestimmt. Entsprechende Kleintierställe sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ösch II“ nicht zulässig und diesbezügliche Befreiungen wurden bisher keine erteilt.
Einem Baugesuch auf eine Erweiterung des bestehenden Milchviehstalls in Edensbach wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in der Hochgratstraße wurde hinsichtlich der Dachform der Garage keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bannried II, 2. Änderung“ erteilt.
Einem Baugesuch auf einen Einbau einer Showküche in das 2. Obergeschoss des bestehenden Betriebsgebäudes im Gewerbegebiet Hannober wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf einen Neubau einer Garage mit Eingangsüberdachung in Sieberatsreute wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf einen Anbau an einen bestehenden Schuppen in Sieberatsreute wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Antrag des Vereins „Freunde der Waldburg“ auf Gewährung eines Darlehens zur Abdeckung der Verluste des Mittelalterlichen Marktes
Zur Abdeckung des finanziellen Verlustes, der dem Verein „Freunde der Waldburg“ anlässlich seines Mittelalterlichen Marktes am letzten Juniwochenende vor allem durch den starken Dauerregen am Sonntag entstanden ist, gewährte die Gemeinde Waldburg dem Verein einmalig wie beantragt ein Darlehen in Höhe von 4.900,00 €. Das Darlehen wurde zinslos gewährt, die Tilgung erfolgt ab 2015 mit jährlich 1.000,00 €. Als Sicherheit wird der Verein der Gemeinde das Zepter der Reichskleinodien bis zur Darlehenstilgung überlassen.

3. Stellungnahme der Gemeinde zum Entwurf einer Radwegekonzeption für den Landkreis Ravensburg
Der Landkreis Ravensburg aktualisiert derzeit sein Radwegeprogramm aus dem Jahre 2007 grundlegend. Das Ziel ist, die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur weiter zu entwickeln und ein geschlossenes Radwegenetz zu erhalten. Dazu wurde von einem Fachbüro das gesamte Radwegenetz des Landkreises befahren und bewertet. Zu den dabei zutage getretenen bestehenden Mängeln und Lücken im Radverkehrsnetz wurden Maßnahmenvorschläge vom Fachbüro erarbeitet, welche in Form einer Umsetzungs- oder Maßnahmenkonzeption zusammengefasst wurden. Zu den Ergebnissen der Konzeption, welche wir für die Waldburger Gemarkung erstellt wurden, sollte von der Gemeinde eine Stellungnahme abgeben werden. Die Aktualisierung des Radwegeprogramms wurde von Seiten der Gemeinde Waldburg begrüßt. Sie unterstützt ausdrücklich die Zielsetzung, durch Lückenschlüsse ein geschlossenes Radwegenetz im Landkreis zu erhalten. In diesem Zusammenhang wurde empfohlen, folgende Lückenschlüsse und Trassen mit die die Radwegekonzeption des Landkreises mit aufzunehmen: Lückenschlüsse der bestehenden Radwege zwischen Ried und Kofeld und zwischen Inneredensbach und Hannober sowie zwischen Vorderwiddum und Kofeld und eine Radwegeverbindung zwischen Waldburg und Sieberatsreute.

4. Erhöhung des kommunalen Beitrags zur Musikschule Ravensburg
Der Vorstand der Musikschule Ravensburg e.V. hat in seiner Sitzung vom 02.04.2014 beschlossen, der Mitgliederversammlung am 13.03.2014 die stufenweise Erhöhung des kommunalen Zuschusses zu empfehlen. Grund hierfür ist die Entwicklung des Haushalts der Musikschule Ravensburg: Aufgrund des seit 2012 nicht mehr ausgeglichenen Haushalts und der zu beobachtenden künftigen Entwicklung wurde eine Erhöhung der Elternbeiträge von der Mitgliederversammlung am 13.03.2014 beschlossen und diese wird ab 01.10.2014 umgesetzt. Zudem wurde für die Jahre 2015 und 2016 die stufenweise Erhöhung des kommunalen Beitrags empfohlen. Gemäß dem Abschluss für das Jahr 2013 beträgt der Beitrag der Kommunen zur Musikschule Ravensburg 296.121,54 €; dieser soll bis zum Jahr 2016 stufenweise auf rund 393.600,00 € erhöht werden. Der stufenweisen Erhöhung der kommunalen Beiträge zur Musikschule Ravensburg e.V. wurde im Gemeinderat zugestimmt.

5. Wahl der Vertreter und Stellvertreter in die Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg
Als Mitglieder der Gemeinde Waldburg in die Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg e.V. wurden aus dem Gemeinderatsgremium Johann Rist und Stefan Schuler bestellt. Deren persönliche Stellvertreter bei Verhinderung sind Ulla Hauser und Lothar Gschwind.

6. Beitritt der Gemeinde Waldburg zum Landschaftserhaltungsverband im Landkreis Ravensburg
Im Landkreis Ravensburg werden seit Jahren viele Flächen in den Gemeinden, die für den Naturschutz wichtig sind, von Landwirten gepflegt. Für die Pflegearbeiten erhalten Sie durch den Abschluss von Landschaftspflegeverträgen ihren Aufwand bzw. Ertragsausfall erstattet. Zudem werden in den Kommunen viele Erstpflegemaßnahmen auch von Landwirten durchgeführt. Die Betreuung der Verträge und die Organisation der Pflege erfolgt bisher durch Mitarbeiter der PRO REGIO. Die Mitarbeiter werden vom Landkreis bezahlt. Der Landkreis erhält zur Erfüllung der Aufgabe bisher einen jährlich zu bewilligenden Zuschuss des Landes. Durch dieses Modell konnte in den letzten Jahren eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Kommunen und Naturschutz sichergestellt werden. In Zukunft müssen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Natura 2000 Gebiete nachhaltig entwickelt und betreut werden. Dies sind europaweit festgelegte Lebensräume für geschützte Arten. Es sind nicht nur Feuchtgebiete, sondern auch andere für den Natur- und Artenschutz wichtige Gebiete. Für diese Gebiete werden vom Regierungspräsidium Tübingen besondere Managementpläne, d.h. Pflege- und Entwicklungspläne erstellt. Die Umsetzung dieser Pläne, insbesondere die Organisation der Pflege und der Flächen haben die unteren Naturschutzbehörden zu verwalten. Um die Beratung und partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Landschaftspflege und den zusätzlichen Aufgaben der NATURA 2000 Betreuung umfassend erledigen zu können und langfristig sicherzustellen, fördert das MLR bei der Gründung von Landschaftserhaltungsverbänden (LEV) die laufenden Personalkosten für 1,5 Personalstellen und zudem eine Personalstelle bei der Unteren Naturschutzbehörde. Als LEV sollen eingetragene Vereine gegründet werden. Die LEV´s sollen mind. mit 2 Personalstellen besetzt sein. Im Land wurden dieses Jahr bereits 26 LEV´s gegründet, so auch im Bodenseekreis und im Landkreis Konstanz. Mitglieder der LEV´s sollen insbesondere der Landkreis, die Kommunen, private Naturschutzverbände und die Bauernverbände werden. Die Aufgaben der Landschaftspflegeverbände sind die Mitwirkung bei der Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, namentlich durch die Umsetzung von Managementplänen (MAP), Erhaltung, Pflege, ggf. die Sanierung der Kulturlandschaft in ihrer standorttypischen Ausprägung, die Erhaltung reizvoller Landschaftsbilder in ihrer Vielfalt und ihrem Artenreichtum, die Offenhaltung der Kulturlandschaft und Mitwirkung bei entsprechenden Flurbereinigungsverfahren, die Erhaltung und Pflege besonderer Biotope und ökologisch wertvoller Flächen sowie Pflege und Entwicklung von Biotopverbundsystemen, die Organisation von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten und anderen geförderten Gebieten sowie von Artenschutzmaßnahmen im Auftrag der Naturschutzverwaltung und bei Bedarf die Beratung und Unterstützung von Gemeinden oder sonstigen Projektträgern bei der Auswahl und/oder Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz. Im Landkreis Ravensburg sollen die Aufgaben, die hier bisher die PRO REGIO erfüllte, an den LEV übergehen. Dazu wird auch Personal der PRO REGIO reduziert und beim LEV angestellt. Mittelfristig ist bei Gründung eines LEV´s dann über die weitere Zukunft der PRO REGIO zu entscheiden. Die Finanzierung erfolgt vorrangig durch das Land und einen Zuschuss des Landkreises. Der Kreistag hat der Finanzierung bereits zugestimmt. Die weiteren Mitglieder haben einen kleinen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von ca. 200 € zu leisten. Der Kreistag hat am 14.11.2013 der Gründung eines LEV´s als Verein zugestimmt und entschieden, dass der Landkreis Mitglied wird und einen Zuschuss gewährt. Wichtig ist dies, um die zukünftigen Aufgaben erfüllen zu können und um weiterhin die gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Kommunen und Naturschutz sicher zustellen. Der Gemeinderat beschloss ebenfalls, dem LEV beizutreten und die jährlichen Mitgliedsbeiträge zu tragen.

7. Weitere Beteiligung am Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen
Die Gemeinde Waldburg ist mit dem hydrologischen Einzugsgebiet des Holzmühleweihers am Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen beteiligt. Für den Holzmühleweiher wurden im Rahmen dieses Programms laut Darstellung der Pro Regio Oberschwaben bereits etliche Maßnahmen wie die Abwasserbeseitigung, die Beratung der Landwirtschaft und der Abschluss von Extensivierungsverträgen umgesetzt; weitere Maßnahmen sind in Planung. Der Weiher wurde von der Pro Regio Oberschwaben drei Mal wasserchemisch untersucht. Sein trophischer Status hat sich nicht verändert und liegt nach wie vor im sehr nährstoffreichen Bereich, weshalb empfohlen wird, dem Holzmühleweiher und seinem Einzugsgebiet entsprechende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Da die derzeitige Phase des Seenprogramms im August 2015 endet, wird vorgeschlagen sich über diesen Zeitraum, also von 2015 – 2020 weiter an dem Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen zu beteiligen, um so mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt des Gewässers beizutragen. Die Gemeinde Waldburg wird sich vor diesem Hintergrund auch in den Jahren 2015 – 2020 am Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen beteiligen. Der Jahresbeitrag hierfür liegt bei 600,00 €.

8. Sachstandsbericht zum Bau der Sporthalle
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Frieder Wurm, Sandra Wurm und Martina Birnstiel-Keller vom Architekturbüro Wurm aus Ravensburg sowie Bernd Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner aus Amtzell anwesend. Vom Architekturbüro Wurm wird nach einem Kurzabriss der Historie vom Grundsatzbeschluss bis zur Auftragsvergabe nochmals das Bauwerk in seinen wesentlichen Zügen vorgestellt und der aktuelle Baustand anhand verschiedener Fotos dargestellt. Derzeit sind die Rohbauarbeiten in vollem Gange. Weiter wird vom Büro Wurm ausgeführt, dass die Bauarbeiten im Plan liegen, so dass nach derzeitigem Stand des Bauzeitenplans die Fertigstellung der Sporthalle zum Schuljahresbeginn 2015/16 gehalten werden kann. Zum derzeitigen Stadium sind ca. 20 % des Bauvolumens erarbeitet. Weiter ging das Architekturbüro auf die eingereichten Nachträge des beauftragten Rohbauunternehmers in Höhe von 73.282,96 € ein. Nachträge wurden im Einzelnen geltend gemacht für eine Zulage bezüglich der Bodenklasse, für Anschlussarbeiten an den Bestand sowie für ein zusätzliches Tragegerüst für Betonunterzüge. Der Nachtrag für das zusätzliche Tragegerüst in Höhe von 21.171,03 € soll aus Sicht der Gemeinde dabei vom Architekturbüro nochmals auf seine Berechtigung hin geprüft werden. Zusammenfassend werden vom Architekturbüro Wurm auch nochmals zur Übersicht die einzelnen Bausteine des „Campus Schule Waldburg“ dargestellt. Neben dem Neubau der Sporthalle mit einer Kostenkalkulation von aktuell 4.167.400,00 € sind dies die Sanierung der bestehenden Turn- und Festhalle noch ohne konkreten Terminplan und ohne Kostenkalkulation, die Erschließung des Bauareals mit einer Kostenkalkulation von 107.949,66 € und als vierter Baustein die Entsiegelung des Schulcampus im Rahmen des Entsiegelungskonzeptes der Gemeinde Waldburg mit 67.000,00 €. Herr Zimmermann erläuterte im Folgenden auch nochmals kurz die Erschließungsplanung und die Kostenberechnung der Erd- und Tiefbauarbeiten und die Vergabe der Arbeiten zum Angebotspreis von 180.535,01 €. Der Kostenstand für die Erschließungsarbeiten liegt bei bei 155.000,00 € und der Kostenstand für den Wegebau und die südliche Erschließung bei 55.446,77 €. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Erschließungsarbeiten im vorgesehenen Kostenrahmen liegen.

9. Kreditaufnahme für die Sporthalle
Die Baukosten für die Sporthalle liegen bei rund 4.200.000,00 €. Auf diese Baukosten erhält die Gemeinde eine Umsatzsteuererstattung durch Gründung eines Betriebs gewerblicher Art von ca. 68,2 %, was rund 450.000,00 € entspricht. Zu finanzieren sind somit Gesamtausgaben von ca. 3.750.000,00 €. Bewilligt an Zuweisungen wurden bisher 509.000,00 € zum Bau kommunaler Sportstätten und 300.000,00 € an Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock, insgesamt also 809.000,00 €. Der Eigenanteil der Gemeinde Waldburg beträgt somit 2.941.000,00 €. Finanziert wird dieser Betrag durch Bauplatzerlöse, Rücklagenentnahmen sowie durch Fremdmittel, also Kredite, in Höhe von 1.100.000,00 €. Die Kreditermächtigung der Haushaltssatzung zur Finanzierung der Sporthalle für das Jahr 2014 liegt bei 700.000,00 €. Beschlossen wurde, zwei Darlehen in einer Höhe von insgesamt 700.000,00 € im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 aufzunehmen. Die Darlehen sind gesplittet in 500.000,00 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren und 200.000,00 € mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei jeweils 10jähriger Zinsbindung. Die Darlehen sollen bei der KfW Bankengruppe als günstigster Bieterin aufgenommen werden. Entsprechend den Bestimmungen des Programmblattes „kfw-Investitionskredit Kommunen“ wird der Zinssatz am Tag des Eingangs des Abrufs festgelegt und festgeschrieben auf 10 Jahre. Der Schuldenstand der Gemeinde Waldburg lag zum 31.12.2013 bei 882.582,00 € oder 285,63 € pro Kopf lag. Mit der geplanten Kreditaufnahme wie dargestellt wird sich die Verschuldung zum 31.12.2014 auf 1.438.054,00 € oder 465,39 € pro Kopf erhöhen.

10. Pflanzung von Streuobstbäumen im Bereich Widmannsbronn
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Grünplaner Rolf Deni anwesend und erläuterte nochmals die vorgesehenen Pflanzungen von Streuobstbäumen im Bereich Widmannsbronn als „Ökokontomaßnahme“. Gemeinden und Private sind laut Baugesetzbuch und Naturschutzgesetz dazu verpflichtet, Eingriffe in den Naturhaushalt, welche beispielsweise durch Baugebiete entstehen, auszugleichen, das heißt an anderer Stelle, möglichst im selben Schutzgut durch dazu geeignete Maßnahmen, beispielsweise durch Pflanzung von Streuobstbäumen, Entsiegelungen, Renaturierungen, Extensivierungen etc., Verbesserung zu bewirken. Verbesserungen können auch schon vor einem konkreten Eingriff in den Naturhaushalt durchgeführt werden und auf ein „Ökokonto einbezahlt“ werden. Dazu ist der ökologische Werte einer Ausgleichsmaßnahme zu bestimmen und in „Ökopunkte“ umzurechnen, damit sie auf dem sogenannten „Ökokonto“ verwaltet und „verzinst“ werden können. Allerdings können einmal erhaltene Punkte aufgrund einer Verschlechterung, zum Beispiel ohne laufende Pflegemaßnahmen, auch wieder abschmelzen. Zur Wertsteigerung bzw. zum Werterhalt ist die Entwicklung einer Ausgleichsmaßnahme fachlich zu dokumentieren. Am 06.12.2012 wurde beschlossen, das gemeindeeigene Grundstück bei Widmannsbronn zu extensivieren und mit Streuobstbäumen bepflanzen zu lassen. Die Maßnahme und die Ausschreibung wurden vom beauftragten Fachbüro Deni aus Ravensburg seinerzeit geplant und durchgeführt. In der Kostenschätzung vom 12.11.2012 hat das Büro Deni mit einer Gesamtsumme von 27.000,00 € brutto kalkuliert. Diese Kosten wurden auf der Basis der Ausgleichspflanzung für den Bebauungsplan „Ösch III“ ermittelt. Die Arbeiten wurden damals von einer Forstbaumschule durchgeführt. Bei der aktuellen Ausschreibung haben nur Garten- und Landschaftsbaubetriebe mit Spezialisierung auf Pflanzarbeiten abgegeben, die mit höheren Preisen kalkuliert haben. Die Pflanz- und Pflegemaßnahmen wurden entsprechend an die günstigste Bieterin, nämlich die Firma Neziri aus Albstadt, zum Angebotspreis von 45.313,42 € vergeben. Die Finanzierung der Pflanzarbeiten über den Haushalt 2014 in Höhe von ca. 24.000 € ist gesichert. Über den Haushalt 2015 wären die Kosten der Fertigstellungspflege in Höhe von 12.000 € zu finanzieren. Da die Entwicklungspflege drei Jahre durchgeführt werden soll, sind die Kosten dafür in den Haushalten 2016, 2017 und 2018 zu berücksichtigen.