Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 19.12.2014

Aus der Gemeinderatssitzung vom 6. November 2014

1. Baugesuche
Einem Baugesuch auf Umnutzung einer bestehenden Gaststätte als Wohnung in Feld wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Neubau einer Doppelgarage in der Breitenbergstraße wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch der Katholischen Kirchengemeinde St. Cassian auf Erweiterung des Aufbahrungsraumes in Hannober wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Edensbach wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2030 / Landschaftsplanes 2030 des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Frau Guglielmo vom Planungsbüro Planstatt Senner aus Überlingen anwesend. Von Seiten des Büros Planstatt Senner wurden sämtliche während der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (30.06.2014 bis einschließlich 10.08.2014) und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (30.06.2014 bis einschließlich 31.07.2014) eingegangenen Anregungen und Bedenken, soweit sie die Gemeinde Waldburg betreffen, vorgetragen und erläutert. Weiter hat das Büro Planstatt Senner die möglichen Abwägungsvorschläge erläutert, Fragen hierzu beantwortet und dargestellt, dass der Gemeinderat über die Abwägungsvorschläge Beschluss zu fassen und die Vertreter der Verbandsversammlung bezüglich der Beschlussfassung in der Verbandsversammlung zu beauftragen hat. Im Folgenden wurden durch das Büro Planstatt Senner die Änderungen gegenüber dem Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 erläutert. Die Änderungen gegenüber dem Entwurf umfassen folgende Punkte: Die Umwidmung der geplanten Gemeinbedarfsfläche für „Seniorengerechte Wohnformen“ in eine geplante Wohnbaufläche, die Kennzeichnung der altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten und die Aufnahme der aus dem Landschaftsplan entwickelten Poolflächen. Der Gemeinderat stimmte den vorgestellten Abwägungsvorschlägen über die seitens der Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Bedenken auf der Grundlage der Sitzungsvorlage und wie in der Gemeinderatssitzung abgewogen zu. Der Gemeinderat stimmte weiter den vorgestellten Abwägungsvorschlägen über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken auf der Grundlage der Sitzungsvorlage und wie in der Gemeinderatssitzung abgewogen zu. Der Gemeinderat beauftragte ferner die Vertreter der Verbandsversammlung, in der Verbandssitzung entsprechend der Empfehlung und Vorberatung des Gemeinderates abzustimmen und die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB einzuleiten. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Flächennutzungsplans vorgebracht werden.

3. Bebauungsplan „Schlierer Straße“ – Vorstellung von Vorentwürfen und Beratung über das weitere Vorgehen
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Sieber und Herr Remmler vom Planungsbüro Sieber aus Lindau anwesend. Bürgermeister Röger betonte eingangs, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt zum jetzigen Zeitpunkt nur um eine erste Informationsveranstaltung zu den ersten Vorentwürfen handelt und keine Beschlussfassung in der aktuellen Gemeinderatssitzung über Planentwürfe vorgesehen sei. Im Anschluss an die Vorstellung der Vorentwürfe im Gemeinderatsgremium soll dann zeitnah eine Informationsveranstaltung für die Gesamtbevölkerung stattfinden. Im Anschluss erläuterten Herr Sieber und Herr Remmler anhand von Bildaufnahmen und Plänen die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen im Bereich des vorgesehenen Bebauungsplanes „Schlierer Straße“, das bisher den Charakter eines Wohngebietes hat. Im Weiteren stellten sie drei Vorentwürfe vor, die die umliegende städtebauliche Gebietsstruktur berücksichtigen und die Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen mit ausreichend Parkmöglichkeiten sowie eine Fußwegverbindung vorsehen. Zur Hauptstraße hin sehen die Vorentwürfe ein oder zwei Querbauten vor, die auch als Lärmschutz dienen. Hier könnten Gewerbetriebe einziehen. Daneben sind Punkthäuser mit unterschiedlichen Grundstücksgrößen vorgesehen. Für die vorhandene Biotophecke am nordwestlichen Rand muss laut Bundesnaturschutzgesetz ein Ausgleich vorgesehen werden bzw. entsprechende Abstandsflächen von 10 Metern eingehalten werden. Alle Planvorentwürfe sehen als Art der baulichen Nutzung für einen Teil ein „Allgemeines Wohngebiet“ und für einen Teil ein „ Mischgebiet“ vor, was sich aus der lärmtechnischen Untersuchung heraus ergibt. Im „Allgemeinen Wohngebiet“ sind die Lärmschutzbestimmungen dabei größer als im „Mischgebiet“. Insgesamt, so das Fazit, sollte sich die Bebauung am vorhandenen Bestand orientieren.

4. Neubau Sporthalle
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Sandra Wurm und Martina Birnstiel-Keller vom Architekturbüro Wurm aus Ravensburg anwesend. Vom Architekturbüro Wurm wurde der aktuelle Baustand anhand verschiedener Fotos dargestellt. Die Rohbauarbeiten sind in vollem Gange, die Erstellung des Dachtragwerks wurde auf den 17.11.2014 terminiert, so dass ab 24.11.2014 die Arbeiten am Hauptdach beginnen können . Weiter wird vom Büro Wurm ausgeführt, dass die Bauarbeiten im Plan liegen, so dass bis Weihnachten das Dach geschlossen sein wird. Weiter ging das Architekturbüro auf die eingereichten Nachträge in Höhe von 75.447,96 € ein. Neben den bereits geltend gemachten Nachträgen für eine Zulage bezüglich der Bodenklasse, für Anschlussarbeiten an den Bestand sowie für ein zusätzliches Tragegerüst für Betonunterzüge wurde noch ein Nachtrag für die Anbringung eines Schutzes für die Sichtbetontreppe während der Bauzeit vorgebracht. Außerdem berichtete das Architekturbüro Wurm, dass der Nachtrag für das zusätzliche Tragegerüst in Höhe von 21.171,03 € nochmals auf seine Berechtigung hin geprüft wurde und als berechtigt anzusehen war. Zudem wurde vom Architekturbüro nochmals das Farbkonzept der Halle und die Farbgestaltung des Hallenbodens samt Linienführung vorgestellt und im Gemeinderatsgremium gebilligt.

5. Straßensanierungen 2015
Der Straßenausschuss des Gemeinderates hat im Vorfeld gemeinsam mit der Verwaltung, dem Ingenieurbüro Zimmermann und Meixner aus Amtzell und Bauhofleiter Josef Kibele die Gemeindestraßen bei einem Ortstermin begutachtet. Der Straßenausschuss hat nach dieser Ortsbesichtigung folgende folgende Streckenabschnitte Deckenverstärkungen und Straßensanierungen für das Jahr 2015 vorgeschlagen: Kohlenberg, Schloßberg (Nr. 18 – 22), Habnitweg, Einmündung Paul-Mayer-Straße und Einmündung Mittelberg, Obergreut (Nr. 2/1), Frankenberg, Egg, Kesenweiler, Hannober Richtung Hecker, Schafmaier nach Maiertal, Schafmaier (Einmündungsbereich L 325) und Stocken. Den vorgeschlagenen Deckenverstärkungen und Straßensanierungsarbeiten für das Jahr 2015 wurde zugestimmt und die Arbeiten werden wie in der Vergangenheit gemeinsam mit den Nachbargemeinden zeitnah ausgeschrieben. Im Haushalt 2015 werden 150.000,00 € hierfür eingestellt.

6. Feststellung der Jahresrechnung 2013
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2013 formell fest. Die Jahresrechnung umfasste dabei den kassenmäßigen Abschluss, die Haushaltsrechnung einschließlich Feststellung und Aufgliederung des Rechnungsergebnisses sowie den Rechenschaftsbericht. Das Haushaltsvolumen 2013 betrug insgesamt 8.092.563,94 €, davon umfasste der Verwaltungshaushalt 7.061.706,84 € und der Vermögenshaushalt 1.030.857,10 €. Der Verwaltungshaushalt schloss mit Mehreinnahmen und –ausgaben von 223.703,84 € und der Vermögenshaushalt mit Wenigereinnahmen und –ausgaben von 1.440.142,90 € ab. Die Jahresrechnung 2013 schloss insgesamt mit Mehreinnahmen von 113.690,11 € ab, diese Summe wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Investitionen wurden in Höhe von 767.842,59 € getätigt. Eine Kreditaufnahme war in Höhe von 200.000,00 € geplant, wurde aber nicht aufgenommen. Nach Abzug der Tilgungen in Höhe von 149.324,40 € ergab sich ein Schuldenstand zum 31.12.2013 von 882.582,09 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug somit 285,63 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Waldburg lag damit unter dem Landesdurchschnitt von rund 600,00 € vergleichbarer Gemeinden dieser Größenordnung. Nach dem Haushaltsplan war eine Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt von 433.000,00 € geplant. Die Jahresrechnung ergab nun eine Zuführungsrate von 832.464,40 €. Die höhere Zuführungsrate von 399.464,40 € war im Wesentlichen in den höheren Zuweisungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 58.907,52 € und den höheren eigenen Steuereinnahmen bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer mit 100.606,07 € begründet. Zusätzlich konnten bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Mehreinnahmen von 87.621,68 € erreicht werden. Einsparungen waren bei den Personalkosten mit 25.114,06 € und beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit 117.593,12 € zu verzeichnen. Die Netto-Investitionsrate betrug 832.464,40 € und die Brutto-Investitionsrate 867.395,04 €. Nach dem Haushaltsplan war eine Rücklagenentnahme von 594.000,00 € geplant. Da für die geplante Sporthalle zwar die Zuschussbescheide erteilt wurden, allerdings zunächst die endgültigen Baupläne erstellt werden mussten und die Ausschreibungen erfolgen mussten, war ein Baubeginn erst 2014 möglich. Hierdurch hat sich für das Jahr 2013 die Investitionssumme reduziert, so dass eine Kreditaufnahme und Rücklagenentnahme nicht erforderlich war, sondern eine Rücklagenzuführung in Höhe von 113.690,11 € getätigt werden konnte. Der Stand der allgemeinen Rücklage betrug daher zum 31.12.2013 947.663,58 €. Nach Abzug des Mindestbetrages von 122.000,00 €, welcher für die Kassenliquidität gebunden war, stand der Gemeinde zur Finanzierung künftiger Aufgaben ein Betrag von 825.663,58 € zur freien Verfügung. Der Gebührenhaushalt der Abfallbeseitigung wies Mehrausgaben von 11.737,79 € aus. Die Wasserversorgung wies Mehreinnahmen von 20.241,37 € und die Abwasserbeseitigung Mehreinnahmen von 27.934,03 € aus. Nicht ausgeglichen waren der Gebührenhaushalt Kindergarten mit Mehrausgaben von 219.625,94 €. Der Gebührenhaushalt Bestattungswesen wies Mehrausgaben von 28.836,12 € aus. Der kassenmäßige Abschluss enthielt neben den Summen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes auch die Summen des Sachbuches für haushaltsfremde Vorgänge. Insgesamt betrugen die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben aller Sachbücher 10.761.863,09 €. Eine Ist-Mehreinnahme von 662.537,31 € war als positives Kassenergebnis zu verzeichnen. Ein ausführlicher Bericht zur Jahresrechnung 2013 wurde zudem bereits im Amtsblatt der Gemeinde Waldburg Nr. 46 vom 14.11.2014 veröffentlicht.

7. Anschaffung einer UV-Anlage für die Wasserversorgung
Im August 2014 traten Probleme bei der kommunalen Wasserversorgung auf, nachdem sich nach einem Wasserrohrbruch bei Wasserproben herausgestellt hatte, dass sowohl im geförderten Wasser von Brunnen 1 als auch im Brunnen 2 coliforme Keime enthalten waren. Hierauf musste nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Ravensburg ein Abkochgebot erlassen werden. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde vom 15.08.2014. Nachdem weiter Keime im Trinkwasser vorhanden waren, wurde das Wasser in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gechlort. Darauf konnte das Abkochgebot zum 28.09.2014 aufgehoben werden, was im Amtsblatt vom 29.08.2014 bekannt gemacht wurde. Da aber immer noch coliforme Keime im Wasser waren, wurde dann auf die Notwasserversorgung mit der Nachbargemeinde Schlier zurückgegriffen. Seit 24.10.2014 ist der Brunnen 1 der Wasserversorgung Waldburg nun wieder in Betrieb, nachdem hier keine coliformen Keime mehr nachgewiesen wurden. Brunnen 2 ist nach wie vor nicht am Netz. Um eine dauerhafte und sichere Lösung für die Wasserversorgung zu haben, wurde die Anschaffung einer UV-Anlage für die Wasserversorgung vorgeschlagen. Durch die Installation einer UV-Desinfektionsanlage ist gewährleistet, dass zumindest das Wasser, das aus den Brunnen gepumpt wird, frei von colifomen Keimen oder E-Coli sein wird. Diese Technik entspricht den Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung. Der Einbau einer entsprechenden UV-Anlage in die kommunale Wasserversorgung Waldburg wurde beschlossen. Im Haushalt 2015 werden entsprechende Finanzmittel hierfür eingestellt.

8. Beteiligung an der TWS Netze GmbH
Die TWS Netz GmbH betreibt in den Städten Ravensburg und Weingarten die Strom-, Gas- und Wassernetze. Außerdem betreibt sie in 15 Umlandkommunen Gasnetze, so auch in Waldburg. Darüber hinaus ist sie vielfältiger Dienstleister in den von ihr mit Gas versorgten Kommunen. Immer mehr Versorgungsunternehmen in Baden-Württemberg, aber auch in Deutschland bieten den Konzessionsgemeinden in ihrem Gebiet inzwischen Beteiligungsmöglichkeiten an. Von Seiten der TWS bestand auch in der Vergangenheit bereits das Angebot an ihre Konzessi­onsgemeinde­n, dass sich diese an der TWS Netz beteiligen können. Diese Beteiligungsmöglich­keit war aber damit verbunden, dass die jeweilige Gemeinde Sachwerte also Netze einbringt. Insbesondere wurde hier seitens der TWS an die Möglichkeit des Einbringens des Wassernetzes bzw. der Wasserversorgungsanlagen gedacht. Diese Möglichkeit wurde bisher noch von keiner Kommune genutzt. Nachdem aber inzwischen andere Versorgungsunternehmen Beteiligungsmöglichkeiten ohne die Einbringung von Netzen eröffnet haben und auch Bürgermeister der mit Gas versorgten Konzessionsgemeinden die TWS auf diese Beteiligungsmöglichkeit angesprochen haben, hat die TWS intern in ihren Gremien ebenfalls intensiv darüber diskutiert, ob eine entsprechende Beteiligungsmöglichkeit an der TWS Netz GmbH eröffnet werden soll. Dem Vorschlag der Geschäftsführung der TWS Netz, den mit Gas versorgten Konzessionsgemeinden auch eine Beteiligungsmöglichkeit durch Bareinlage zu ermöglichen, wurde in den Gremien der TWS Netz, dem Aufsichtsrat und den Gesellschafterversammlun­gen entsprochen. Die notwendige Änderung des Gesellschaftsvertra­ges ist mittlerweile erfolgt, so dass jetzt die Möglichkeit bestehen würde, sich an der TWS Netze GmbH
zu beteiligen. Die Gemeinde Waldburg könnte an der TWS Netze GmbH 4.000,00 € Stammkapital erwerben, womit allerdings auch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage von 40.000,00 € verbunden wäre. Beschlossen wurde, sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht an der TWS Netze GmbH zu beteiligen.

9. Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Feuerwehr
Der Mannschaftstransportwagen (MTW) der Freiwilligen Feuerwehr Waldburg, ein Fiat Ducato, ist inzwischen 22 Jahre alt und gerade noch einmal durch den TÜV gekommen. Nach dem Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Waldburg, fortgeschrieben durch Gemeinderatsbeschluss vom 12.09.2013, hat eine Ersatzbeschaffung bis spätestens 2016 zu erfolgen. Der MTW ist das einzige Fahrzeug mit dem im Brandfall zur Burg gefahren werden kann. Sollte außerdem der Einsatz des Mehrzweckanhängers erforderlich werden, ist der MTW das einzige Fahrzeug, das zum Transport des Anhängers geeignet ist. Bei Bränden im Außenbereich wird der MTW zudem benötigt, um mehrere Hundert Meter Wasserschlauch entsprechend transportieren und verlegen zu können und so eine schnelle Löschwasserversorgung gewährleisten zu können. Auch bei Verkehrsunfällen kommt der MTW zum Einsatz, so werden beispielsweise die entsprechenden Verkehrsschilder und auch der Ölbinder mit dem Anhänger transportiert, Ferner wird der MTW für den Transport des Schlauchmaterials nach Übungen und Einsätzen benötigt. Neben dem Personentransport bei Einsätzen ist das Fahrzeug auch bei Übungen und Ausfahrten der Jugendfeuerwehr im Einsatz. Die Beschaffungskosten für einen neuen MTW liegen je nach Fabrikat bei rund 50.000,00 €. Der Regelzuschuss hierfür beträgt 12.000,00 €. Eine Antragstellung hat bis zum 15.02.2015 zu erfolgen. Eine Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr Waldburg wurde grundsätzlich beschlossen. Hierfür soll ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung des Feuerwehrwesens nach den Zuwendungsrichtlinien Feuerwehrwesen gestellt werden. Die Kosten der Ersatzbeschaffung des MTW werden im Haushalt 2015 finanziert. Sofern die Fördermittel in Höhe von 12.000 € zugesagt werden, wird die Verwaltung beauftragt, in Absprache mit dem Kreisbrandmeister und der Freiwilligen Feuerwehr Waldburg das Fahrzeug auszuschreiben.

10. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
Die Gebühren für die Abfallwirtschaftssatzung wurden ebenfalls neu kalkuliert. Ergebnis der Kalkulation ist, dass für die Abfallbeseitigung fixe Kosten in Höhe von 93.338,00 € und variable Kosten in Höhe von 68.288,00 € anfallen. Dem stehen Einnahmen in Höhe von 9.200,00 € gegenüber, so dass ansatzfähige Kosten in Höhe von 152.426,00 € verbleiben. Umgelegt auf die einzelnen Behälter ergibt dies folgende neuen Müllgebühren: Die Behältergebühren betragen jährlich bei 40 l Volumen 96,00 €, bei 60 l Volumen 108,00 €, bei 80 l Volumen 120,00 €, bei 120 l Volumen 144,00 €,bei 240 l Volumen 222,00 € undbei 1.100 l Volumen 1.656,00 €. Die Gebührenkalkulation wurde vom Gemeinderat gebilligt und ist dann in die Satzungsänderung eingeflossen, die einstimmig beschlossen wurde. Die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Die neu gefasste Abfallwirtschaftssatzung wurde bereits im Amtsblatt der Gemeinde Waldburg Nr. 44 vom 14.11.2014 in ihrer vollständigen Fassung veröffentlicht.

11. Änderung des Gesellschaftervertrages der RaWEG
Der Gesellschaftsvertrag der Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH (RaWEG) vom 25.03.1993 soll zum 01.01.2016 - mit der Rückdelegation der Abfallwirtschaft auf den Landkreis - fortgeschrieben werden. Mit der Änderung verbunden ist auch eine Kapitalerhöhung, die dazu führt, dass der Landkreis künftig 60 % Stammkapital besitzt. Bisher war der Landkreis mit 40 % am Stammkapital in Höhe von insgesamt 107.371,30 € beteiligt. Die vorgesehene Kapitalerhöhung des Landkreises als Gesellschafter beziffert sich auf 53.819,48 €. Die Kapitalerhöhung durch die Städte und Gemeinden beträgt insgesamt lediglich 89,22 €. Das neue Stammkapital der RaWEG beträgt ab 01.01.2016 dann 161.280 €. Der Gemeinderat stimmte der Änderung des Gesellschaftsvertrags der RaWEG zum 01.01.2016 auf der Basis des vorliegenden Gesellschaftsvertragsentwurfs zu. Im Zuge dieser Vertragsänderung wurde einer Erhöhung des Stammkapitals der RaWEG von bisher 107.371,30 € auf 161.280 € zugestimmt. Die Erhöhung erfolgt durch Aufstockung der Nennbeträge der bestehenden Geschäftsanteile. Der Geschäftsanteil der Gemeinde Waldburg im Nennbetrag von 511,29 € wird um 0,71 € auf 512,00 € erhöht. Auf das erhöhte Stammkapital übernimmt zu den Bedingungen des Kapitalerhöhungsbeschlusses die Gemeinde Waldburg eine Einlage von 0,71 €.

12. Änderung der Bestattungsregelung auf dem alten, ehemals kirchlichen Friedhof
Im Jahr 1999 hat die Gemeinde Waldburg von der katholischen Kirchengemeinde Waldburg den alten, ehemals kirchlichen Friedhof übernommen. In die Übernahme- bzw. Übergabevereinbarung zwischen der katholischen Kirchengemeinde Waldburg und der Gemeinde Waldburg wurde seinerzeit festgeschrieben, dass bis zu einer Übergangsfrist zum 31.12.2015 noch Bestattungen auf dem alten, ehemals kirchlichen Friedhof erfolgen können, wenn dort bereits ein Ehegatte in einem Wahlgrab bestattet ist. Nachdem sich die Friedhofssituation gegenüber dem Jahr 1999 inzwischen aber deutlich verändert hat, beispielsweise wurde die Urnenwand zwischenzeitlich errichtet und der kommunale Friedhof in östlicher Richtung hin erweitert, und nur noch einige wenige Bestattungen auf dem alten, ehemals kirchlichen Friedhof erfolgen können, wurde die Befristung aufgehoben. Das heißt, auch nach dem 31.12.2015 können noch Bestattungen auf dem alten, ehemals kirchlichen Friedhof erfolgen, wenn dort bereits ein Ehegatte in einem Wahlgrab bestattet ist.

13. Annahme von Spenden
Die Gemeinde Waldburg hat zweckgebundene Geldspenden in Höhe von 200,00 € für die Jugendfeuerwehr bzw. 3.500,00 € für die Schule und 430,00 € für den Kindergarten „Vogelnest“ und 1.070 € für den Kindergarten „Zauberburg“ erhalten. Der Annahme der jeweiligen Spenden wurde zugestimmt. Bürgermeister Michael Röger bedankte sich für die Spenden.