Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 15.01.2015

Aus der Gemeinderatssitzung vom 4. Dezember 2014

1. Jahresrückblick 2014
Bürgermeister Röger fasste im Rückblick auf das zu Ende gehende Jahr nochmals die wichtigsten Maßnahmen und Projekte zusammen, die im Jahr 2014 umgesetzt und auf den Weg gebracht worden sind. Im Wesentlichen waren dies stichpunktartig: Die Durchführung der Eigenkontrollverordnung 2014, die auch in den folgenden Jahren fortgeführt wird, die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt“ mit Erstellung eines Vernetzungskonzeptes zwischen Blauensee und Holzmühle, die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes im Gemeindeverwaltungsverband Gullen, die Beschlussfassung über die Rückdelegation der Müllabfuhr an den Landkreis Ravensburg ab 2016 verbunden mit der Einführung der Grünmülltonne, der Neubau einer Sporthalle, verschiedene Straßensanierungen, die Anschaffung eines Dienstfahrzeugs für die Verwaltung, die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr Waldburg und die Ersatzbeschaffung eines Transporters für die Wasserversorgung und den Bauhof, der Ausbau der Breitbandversorgung nach Egg im Zuge von Erschließungsmaßnahmen, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schlierer Straße“ und eine Veränderungssperre, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen am Rasenspielfeld im Seegrasstadion, die Sanierung des Beachvolleyballfeldes und die Gewährung eines Zuschusses an den FV Waldburg für den Bau einer Tribüne, die Kommunal- und Europawahlen 2014, die auch für das Gemeindratsgremium mit sieben neuen Gemeinderatsmitgliedern Veränderungen brachte, die Erneuerung der Steuerungsanlage an der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Vogt-Waldburg und am Regenüberlaufbecken, die Pflanzung von Streuobstbäumen als Ökokontomaßnahme im Bereich Widmannsbronn, der Umbau des Gebäudes Hannober 21 zur Asylbewerber- und Obdachlosenunterkunft, die Gemeinschaftsschule Waldburg-Vogt mit Zweizügigkeit, was für hohe Akzeptanz und Attraktivität der Schule spricht, die Kindergartenbedarfsplanung und der Ausbau der Kleinkindbetreuung, die Schaffung eines Netzwerkes für die Seniorenarbeit und die Anpassung verschiedener Satzungen. Abschließend bedankte sich Bürgermeister Röger beim Gemeinderat, den Beschäftigten bei der Gemeinde Waldburg und der Bürgerschaft für die gute Zusammenarbeit, verbunden mit der Hoffnung, dass das Jahr 2015 genauso erfolgreich verläuft.

2. Baugesuche
Einem Baugesuch auf Erweiterung eines Balkons in der Reinholod-Abele-Straße wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Neubau eines Einfamilienhauses in der Hochgratstraße wurde hinsichtlich einer geringfügigen Überschreitung des Bauquartiers und der Grundflächenzahl eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bannried II, 2. Änderung“das Einvernehmen erteilt.

3. Aufstellung einer Außenbereichssatzung Ried
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Remmler vom Planungsbüro Sieber aus Lindau anwesend. Herr Remmler erläuterte die Ziele der Planung, die mit der Aufstellung einer Außenbereichssatzung Ried verbunden sind. Dies sind die Schaffung erleichterter Zulässigkeitsvoraussetzungen für den geplanten Abbruch und Neubau eines Wohngebäudes und für dessen Genehmigungsvoraussetzung, die Berücksichtigung und den Erhalt der vorhandenen Siedlungsstruktur, die Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum sowie die Vermeidung von Nutzungskonflikten. Die Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Ried wurde beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens noch ändern.

4. Überprüfung der Abwassergebühren und Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2015 erfolgte durch das Büro Schneider & Zajontz aus Heilbronn mit Stand November 2014. Die Überprüfung der Gebühren hat dabei im Wesentlichen ergeben, dass bei der Schmutzwassergebühr der gebührenfähige Deckungsbedarf mit Ausgleich der Vorjahresergebnisse bei 299.634,00 € liegt. Die Leistungseinheiten betragen 140.000 m³, so dass dies dann einen kostendeckenden Gebührensatz von 2,14 €/m³ ergibt. Bei der Niederschlagswassergebührbeträgt der gebührenfähige Deckungsbedarf mit Ausgleich der Vorjahresergebnisse 68.832,00 €; dies ergibt bei 178.000 m³ einen kostendeckenden Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung von 0,39 €/m². Die Gebührenkalkulation wurde vom Gemeinderat gebilligt und ist dann in die Satzungsänderung eingeflossen, die beide einstimmig beschlossen wurden. Die Änderung der Abwassersatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft, die Schmutzwassergebühr beträgt dann 2,14 €/m³, die Niederschlagswassergebühr für versiegelte Flächen dann 0,39 €/m².

5. Vorberatung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2015
Der Haushaltsplanvorentwurf für das Haushaltsjahr 2015 wurde von Herrn Junker, Fachbeamter für das Finanzwesen, vorgestellt. Der vorliegende Haushaltsplan-Vorentwurf umfasst ein Gesamtvolumen – also die Summe der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt von 9.812.000 €, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 7.543.000 € und auf den Vermögenshaushalt 2.269.000 €. Die Realsteuerhebesätze betragen unverändert bei der Grundsteuer A: 355 vom Hundert und bei der Grundsteuer B: 360 v.H.. Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 347 v. H.. Der Gebührenhaushalt der Abfallentsorgung wird Mehreinnahmen von rd. 26.000 € erbringen. Damit sollen die Mehrausgaben der Vorjahre ausgeglichen werden. Die Abfallwirtschaftssatzung wird hierzu zum 01.01.2015 geändert. Mit der Einführung der Biotonne wird ab 2016 der Landkreis Ravensburg wieder die Abfallbeseitigung übernehmen. In der Abwasserbeseitigung wurden die Gebühren letztmals zum 01.01.2013 angepasst. Der Gebührenhaushalt 2013 erbrachte Mehreinnahmen von 27.934,03 €, auch 2014 wird der Gebührenhaushalt ausgeglichen sein. Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr muss eine Nachberechnung der einzelnen kostendeckenden Gebührensätze sowohl für das Schmutzwasser als auch für das Niederschlagswasser erfolgen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass beim Schmutzwasser eine Überdeckung, beim Niederschlagswasser eine Unterdeckung vor-liegt. Es wird daher eine Gebührenänderung zum 01.01.2015 erfolgen, wobei die Schmutzwassergebühr von 2,23 €/cbm auf 2,14 €/cbm gesenkt und die Gebühr für das Niederschlagswasser von 0,26 €/qm auf 0,39 €/qm erhöht wird. Die Bestattungsgebühren wurden zum 01.11.2014 angepasst. Trotz dieser Gebührenerhöhung wird es wieder ein Defizit von rd. 21.000 € geben. Bei der Wasserversorgung beträgt das Defizit 19.397 €. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2012. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2013 erbrachte Mehreinnahmen von 20.214 €. Zum Jahresende 2015 wird eine Überprüfung der Gebühren und sofern erforderlich eine Änderung erfolgen. Alljährlich werden dieKindergärtenmit einer nicht unerheblichen Summe subventioniert.Der Planansatz des Verwaltungshaushalts erhöht sich hier um 84.614 € auf nun 1.031.578 €. Durch den Ausbau der Betreuungsangebote, insbesondere bei der Kleinkindbetreuung, erhöhen sich die Personalkosten hier im Jahr 2015 auf 790.670 €. Die Elternbeiträge betragen 124.000 € und entsprechen einem Deckungsgrad von 12,02 %. Nach den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände sollte ein Kostendeckungsgrad durch die Elternbeiträge von 20 % angestrebt werden. Das Defizit im Verwaltungshaushalt bei den Kindergärten beträgt 569.312 €. Der Abmangel der Schule mit Mittagessen und den Betreuungsangeboten liegt bei 247.445 €. Im Verwaltungshaushalt insgesamt betragen die Personalkosten 1.945.470 €. Der Personalkostenanteil des Verwaltungshaushalts beträgt somit 25,79 %. Die Ausgaben des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwands erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 191.215 €. Im Einzelnen wird der Etat für die Straßensanierung gegenüber dem Vorjahr um 25.000 € auf 150.000 € aufgestockt, die Kosten der Gebäudeunterhaltung wurden letztes Jahr stark nach oben gefahren und sind daher leicht rückläufig. Die Bewirtschaftungskosten steigen um 29.800 €, hier vor allem bei den Stromkosten. Eine weitere Steigerung ist beim Verwaltungsaufwand und den Geschäftsausgaben in Höhe von 38.040 € zu verzeichnen. Eine hohe Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr mit zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 88.700 € auf nunmehr 141.700 € ergibt sich bei der Orts- und Regionalplanung mit den Bebauungsplänen „Schlierer Straße“, „Gehrenäcker II“, „Gewerbegebiet Hannober“ und „Außenbereichssatzung Ried“ sowie durch die Teilnahme am European Energy Award. Die Inneren Verrechnungen erhöhen sich um 6.800 € und die kalkulatorischen Kosten sind auf dem Niveau des Vorjahres mit 848.181 €. Reduziert werden können die Kosten für die Fahrzeughaltung um 6.000 € und die Kosten für Geräte und Ausstattung um 2.600 €. Wie in den vergangenen Jahren kann auch für das Haushaltsjahr 2015 wieder ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt vorgelegt werden. Lagen die höherer Einnahmen 2013 bei 640.000 €, so waren es 2014 noch 460.000 € und 2015 noch 245.000 €. Betrug die Zuführungsrate 2013433.000 € im Planansatz, das Rechnungsergebnis erbrachte 832.464 €, so erhöhte sie sich der Planansatz 2014 auf 726.000 €und reduziert sich 2015 auf die Summe von 402.000 €. Die Zuführungsrate ist ein Gradmesser für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde. Sie ist nur dann dauernd leistungsfähig, wenn sie auch zukünftig aus ihren laufenden regelmäßigen Einnahmen nicht nur die zwangsläufigen regelmäßigen Ausgaben leisten kann, sondern gewissermaßen einen Überschuss erwirtschaftet. Der Verwaltungshaushalt muss für den Vermögenshaushalt mindestens solch einen Betrag erwirtschaften, dass die ordentliche Tilgung von Krediten und ein eventuelles Disagio finanziert werden können. Hier spricht man von der Mindestzuführung.Kann eine Gemeinde einen höheren Betrag als die Mindestzuführung aus dem Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt zuleiten, spricht dies für eine bessere finanzielle Leistungsfähigkeit. Verbleibt von den dem Vermögenshaushalt zugeführten Mitteln (Bruttozuführung) nach Abzug der Ausgaben für die ordentliche Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten noch ein Betrag, dann bezeichnet man diesen als „freie Spitze“. Diese „freie Spitze“ steht letztlich für Investitionen zur Verfügung. Sie wird als Netto-Investitionsrate bezeichnet. Dieser Betrag dann ins Verhältnis gesetzt zum Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes, zeigt auf, mit welchem prozentualen Anteil die Gemeinde in der Lage ist, Investitionen aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Die Steuerkraftsumme steigt gegenüber dem Vorjahr um 354.377 € mit der Folge, dass die Schlüsselzuweisungen vom Land nach dem Finanzausgleichgesetz um 66.517 € geringer ausfallen und die FAG-Umlage um 87.164 € steigt. Die Kreisumlage ist wie im Vorjahr mit 33,5 Punkten veranschlagt, erhöht sich aber durch die gestiegene Steuerkraft um 118.716 € auf insgesamt 1.057.000 €. Trotz stabiler gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen und niedrigen Arbeitslosenzahlen hat sich die Wirtschaft nicht so entwickelt wie im Frühjahr noch vorausgesagt wurde. Die prognostizierten Zuwachsraten mussten daher nach unten korrigiert werden. Zwar ist für das laufende Jahr nach dem Ergebnis der November-Steuerschätzung 2014 noch mit Mehreinnahmen zu rechnen, für das kommende Haushaltsjahr 2015 allerdings schon mit Mindereinnahmen. Die Zunahme von Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen der Gemeinde schmelzen die „freie Spitze“ immer mehr ab. Damit auf Dauer die Leistungsfähigkeit der Gemeinde nachgewiesen werden kann, muss weiterhin versucht werden, eine hohe Zuführungsrate zu erwirtschaften, um noch eine angemessene Nettoinvestitionsrate zu erreichen. Das Volumen des Vermögenshaushalt beträgt 2.269.000 € und verringert sich dadurch gegenüber dem Vorjahr um 1.239.000 €. Mit dem Bau der neuen Sporthalle mit Baukosten von brutto 4.170.000 € hat die Gemeinde Waldburg ihre bisher größte Einzelinvestition begonnen, mit einer Gesamtfinanzierung über drei Haushaltsjahre. Neben der 3. Rate mit 1.000.000 € sind weitere Investitionen in Höhe von 1.165.511 € und 103.489 € an Tilgungsausgaben in den Vermögenshaushalt aufgenommen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorhaben: Büroausstattung – Schaffung eines weiteren Arbeitsplatzes im Rathaus mit 7.000 €, Austausch von Hard- und Software in der Hauptverwaltung mit 5.000 €, Erstellung eines „Marketingbroschüre“ der Gemeinde Waldburg mit 11.000 €, Austausch Hard- und Software in der Finanzverwaltung mit 3.000 €, Beschaffungen für die Feuerwehr einschließlich Austausch MTV mit 60.000 €, verschiedene Beschaffungen für die Schule mit 9.000 €, Errichtung von Vereinslagerräumen in der Reinhold-Abele-Str. 2/1 mit 10.000 €, Zuschuss für Vereinsräume der Landjugend (2. Rate) mit 5.000 €, Ersatz- und Neubeschaffungen für den Kindergarten „Zauberburg“ mit 7.500 €, ein Sonnenschutz für den Kindergarten „Vogelnest“ mit 5.000 €, 3. Rate Sporthalle mit 1.000.000 €, Austausch Spielgeräte mit 3.000 €, Grunderwerb für ein Biotopvernetzungskonzept mit 290.000 €, Biotopvernetzungskonzept NSG Blauensee – NSG Holzmühle mit 150.000 €, Bepflanzung von Ausgleichsflächen mit Obstbäumen in Widmannsbronn (2. Rate) mit 18.000 € (Gesamtsumme 50.000 €), 1. Rate Erschließung „Gehrenäcker II“ mit 30.000 €, Sanierung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung mit 10.000 €, zuzüglich einer Verpflichtungsermächtigung für die Straßenbeleuchtung Hannober, sofern der Ausbau des Geh- und Radweges erfolgt, mit 25.000 €, Ersatzbeschaffung von 4 Abwasserpumpen mit 12.000 €, verschiedene Baumaßnahmen in der Abwasserbeseitigung mit 15.000 €, die Durchführung der Eigenkontrollverordnung (2. Rate) mit 50.000 €, Sanierung von Abwasserschächten mit 20.000 €, Sanierung von Pumpendruckschächten mit 25.000 €, eine Kapitalumlage an den Abwasserzweckverband Vogt – Waldburg mit 62.100 €, die Renovierung von Treppenstufen am Friedhof mit 3.000 €, die Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet mit 45.000 €, zuzüglich einer Verpflichtungsermächtigung für den Geh- und Radweg Vorderwiddum – Grenis mit 30.000 €, Geräte – Ersatzbeschaffungen Bauhof mit 5.000 €, die Sanierung der Begrüßungsschilder mit 2.911 €, Gerätebeschaffungen für die Wasserversorgung mit 2.000 €, Wasserversorgung - Baumaßnahmen am Hochbehälter mit 2.000 €, Wasserversorgung – Anschaffung einer UV – Anlage im Pumpenhaus mit 85.000 €, Wasserversorgung - Anschaffung einer Photovoltaikanlage am Gelände Pumpenhaus mit 50.000 €, Verpflichtungsermächtigung Wasserleitungserneuerung Hannober – Schafmaier im Zuge des Neubau eines Geh- und Radweges mit 150.000 €, Wasserversorgung Tiefbaumaßnahmen mit 35.000 €, Sanierung und Umbau DG-Wohnung Hannober 21 zur Asylbewerberunterbringung mit 40.000 € sowie Sanierung und Umbau Gebäude Kirchsteige 3 ebenfalls zur Asylbewerberunterbringung mit 50.000 €. Die Nettoinvestitionsrate d.h. Zuführung vom Verwaltungshaushalt abzüglich Tilgung beträgt 298.511 €. Die Bruttoinvestitionsrate d.h. Zuführung und Zinsausgaben beträgt 439.760 €. DerSchuldenstand zum 01.01.2015 beträgt 1.490.982 € oder pro Kopf 652,62 €. Zum Jahresende 2015 ergibt sich ein Schuldenstand von 2.037.493. Zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt wird die gesamte Rücklage in Höhe von 710.000 € eingebracht. Es steht dann nur noch die gesetzlich geforderte Mindestrücklage in Höhe von 136.000 € zur Aufrechterhaltung der Kassenliquidität zur Verfügung. Da für die Finanzierung künftiger Haushalte keine Mittel aus der Rücklage zur Verfügung stehen, muss versucht werden, eine entsprechende Zuführungsrate zu erwirtschaften oder weiter Kredite aufzunehmen, sofern keine entsprechenden Einnahmen wie Grundstückserlöse, Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung stehen. Eine weitere Kreditaufnahme wird problematisch werden, da bei Aufnahme des eingeplanten Kreditrahmens dann die Pro-Kopf-Verschuldung über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden unserer Größenordnung liegen wird. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 205.000 € und die Tilgungen im Jahr 2016 werden die „freie Spitze“ ausfüllen. Weitere Investitionen sind daher nur denkbar, wenn auf der anderen Seite Einnahmen dargestellt werden können. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 sollen in der Gemeinderatssitzung am 15.01.2015 auf der Grundlage dieser Vorberatung endgültig verabschiedet werden.

6. Mietpreisspiegel des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen hat 2013 wurde beschlossen, einen qualifizierten Mietspiegel für die vier Gemeinden des Verbandes aufzustellen. Das Institut für empirische Marktanalysen wurde mit der Erstellung eines entsprechenden Mietpreisspiegels beauftragt und hat nach Datenerhebung durch persönliche Befragungen in den Gemeinden den vorgestellten Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden gefertigt. Der vorliegende Mietspiegel für den Gemeindeverwaltungsverband Gullen wurde vom Gemeinderat als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und dieser ist ab dem 01.01.2015 gültig. Der Mietspiegel wird auf den Internetseiten der Verbandsgemeinden und des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen kostenlos zum Download angeboten. Für eine ausgedruckte Version wird eine Schutzgebühr in Höhe von 5 € erhoben.

7. Neubau Sporthalle
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Frieder Wurm und Martina Birnstiel-Keller vom Architekturbüro Wurm aus Ravensburg anwesend. Vom Architekturbüro Wurm wurde der aktuelle Baustand anhand verschiedener Fotos dargestellt. Die Bauarbeiten sind in vollem Gange, zum Stand Anfang Dezember wurden die Arbeiten am Hauptdach durchgeführt . Weiter wurde vom Büro Wurm ausgeführt, dass die Bauarbeiten im Plan liegen, so dass bis Weihnachten das Dach geschlossen sein wird. Weiter ging das Architekturbüro auf die eingereichten Nachträge in Höhe von 40.210,20 € ein. Nachträge wurden für das Einbauen einer Ankerplatte für die Stahlkonstruktion geltend gemacht, da durch den Entfall der Wandbauplatten Ringanker notwendig sind. Weiter gab es noch Nachträge für ein Trapezblech und einen Zuschlag für Abschaler in Hohlwänden. Außerdem waren aufgrund der Prüfstatik Zusatzarbeiten am Dachtragwerk und Nachtragsleistungen für eine eventuelle Solaranlage erforderlich. Die Nachträge wurden im Gemeinderatsgremium gebilligt. Den Mehrkosten durch die Nachträge stehen auf der anderen Seite Minderkosten von ca. 60.000,00 € bei den Rohbauarbeiten gegenüber, so dass die Kostenreserve nach Auskunft des Architekturbüros aktuell bei 135.994,54 € liegt.

8. Außenanlagen Sporthalle
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Landschaftsarchitekt Rolf Deni aus Ravensburg anwesend. Herr Deni stellte die Werksplanung der Außenanlagen rund um die neue Sporthalle und den Schulhof vor. Er ging dabei auf die Gestaltung der Freianlagen ein, stellte die vorgesehenen Materialien anhand von Materialmustern vor und ging auf das Außenbeleuchtungskonzept ein. Außerdem unterbreitete er Vorschläge für die erforderliche Verlegung des „Planetenweges“ und die Neugestaltung der Bushaltestelle, auch unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit. Bei der Diskussion im Gemeinderatsgremium kam zudem noch der Standort des bisherigen Bolzplatzes an der Westseite bzw. ein Alternativstandort an der Nordseite der Schule sowie eine Heckenplanzung an der Nordseite der Schule ebenso zur Sprache wie ein zusätzlicher Fußweg westlich der Halle Richtung Kohlenberg. Weiter kamen die geplanten Bäume und die Sitzgelegenheiten im Schulhof und eine Überdeckung eines Betonfundaments an der östlichen Seite der bestehenden Turn- und Festhalle als Sitzgelegenheit zur Sprache. Grundsätzlich wurde die vorgestellte Außenplanung im Gemeinderatsgremium gebilligt und die Ausschreibung der Arbeiten hierfür beschlossen. Der derzeitige Bolzplatz an der Westseite soll beibehalten werden und nicht nördlich der Schule verlegt werden. Zusätzlich vorgeschlagene Heckenpflanzungen im Nordbereich zur Amtzeller Straße hin sollen mit der Schule abgestimmt und dann entsprechend umgesetzt werden, die Überdeckung eines Betonfundaments an der östlichen Seite der bestehenden Turn- und Festhalle als Sitzgelegenheit mit berücksichtigt werden, die beiden vorgesehenen Bäume im Schulhof und die mobilen Sitzgelegenheiten wie geplant umgesetzt werden, wobei auf Baum die vorgeschlagenen Baumroste verzichtet wird. Eine Entscheidung über einen zusätzlichen Fußweg westlich der Halle Richtung Kohlenberg wurde bis zum Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses zunächst zurückgestellt. Ebenso wurde eine Entscheidung über die Neugestaltung der Bushaltestelle vertagt.

9. Gründung eines Betriebs gewerblicher Art für die Sporthalle, die Turn- und Festhalle und den Bürgersaal
Die Gemeinde Waldburg gründet einen Betrieb gewerblicher Art für die neue Sporthalle, die Turn- und Festhalle sowie den Bürgersaal. Als Betriebe gewerblicher Art werden alle Einrichtungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bezeichnet, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen. Für die Frage, ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt, stellt das Umsatzsteuerrecht auf die Regelungen des Körperschaftsteuerrechts ab. Die zu diesen Vorschriften von Rechtsprechung und Verwaltung entwickelten Grundsätze sind auch für den Betrieb der Umsatzsteuer anzuwenden. Die Tätigkeit muss dabei von einigem Gewicht sein und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Im Hinblick auf den Vorsteuerabzug beim Bau der Sporthalle müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wichtig hierbei ist es Einnahmen zu generieren. Es muss eine nachhaltig auf Einnahmeerzielung gerichtete Tätigkeit entfaltet und von Anfang an beabsichtigt sein. Dies muss durch eine funktionelle Einheit mit wirtschaftlicher Selbstständigkeit zum Ausdruck gebracht werden wie zum Beispiel eine Benutzungsordnung, Benutzungsentgeltregelungen und entsprechende personelle Ausstattung. Wegen ihrer technischen Verflechtung bilden beide Hallen einen Betrieb gewerblicher Art. Gewünschte Umsatzhöhen für beide Hallen und den Bürgersaal seitens des Finanzamtes sind in der Summe 2 x 7.000,00 € zuzüglich der Umsätze aus sonstigen Veranstaltungen wie Theater, Konzerte oder Hochzeiten. Vorsteuerbeträge für Umsätze, die für den unternehmerischen Bereich der juristischen Person des öffentlichen Rechts, also die Gemeinde Waldburg ausgeführt werden, sind grundsätzlich abziehbar, soweit sie nicht der Ausführung von Umsätzen dienen, die nach § 15 Abs. 2 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) den Vorsteuerabzug ausschließen. Wird ein Umsatz sowohl für den unternehmerischen als auch für den nichtunternehmerischen Bereich ausgeführt, sind die Vorsteuerbeträge aufzuteilen. Bei der Überlassung an die Schule handelt es sich um eine Nutzung für außerunternehmerische Zwecke im Sinne des UStG, weshalb nach der Besprechung mit dem Finanzamt Ravensburg nur vorläufig 68,2 % angerechnet werden können. Die Kosten für den Sporthallenbau müssen nach der Fertigstellung endgültig aufgestellt und nachgewiesen werden. Auf dieser Basis wird dann auch die endgültige Aufteilung geregelt.

10. Gründung eines Betriebs gewerblicher Art für die Vermietung der kommunalen Breitbandinfrastruktur
Die Breitbandaktivitäten der Gemeinde Waldburg werden zu großen Teilen über den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg übernommen. Dieser Zweckverband wird als Betrieb gewerblicher Art geführt. Dies bedeutet, dass der Zweckverband die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, im Gegenzug dazu jedoch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann und erstattet bekommt. Derzeit laufen Überlegungen, dass nicht nur der Zweckverband, sondern auch die Breitbandaktivitäten der einzelnen Verbandsgemeinden als Betrieb gewerblicher Art geführt werden können. Für die Kosten der Kommunen (Baumaßnahmen, Legung der Leerrohr-Hausanschlüsse, Einblasen der Glasfaser, Beratungskosten) könnte demnach die Vorsteuer geltend gemacht werden, wobei aber auch auf die Umsatzsteuer für Ausgangsrechnungen (z. B. Anteil der Hausanschlusskosten bei neuen Baugebieten, Pachterstattungen des Zweckverbandes) an den Fiskus abzuführen sind. Inwieweit bei den Gemeinden die genannten Sachverhalte als Betrieb gewerblicher Art geführt werden dürfen, wird derzeit mit dem Finanzamt abgestimmt. Voraussetzung für diese Prüfung ist jedoch die Grundsatzentscheidung des Gemeinderates, diesen Bereich als Betrieb gewerblicher Art führen zu wollen. Im Gemeinderatsgremium wurde eine diesbezügliche Grundsatzentscheidung getroffen.

11. Einrichtung eines Wald-/Naturkindergartens
Bei der Elternumfrage zur Kindergartenbedarfsplanung 2014/15 in der Gemeinde Waldburg gab es von Seiten der Eltern/Erziehungsberechtigten ein großes Interesse am Thema Wald-/
Naturkindergarten bzw. weiteren Waldtagen. Um das große Interesse an einem Wald-/Naturkindergarten näher zu beleuchten, wurde hierzu nochmals bei den interessierten Eltern/Erziehungsberechtigten eine ergänzende Umfrage durchgeführt. In Erfahrung gebracht werden sollte mit dem Fragebogen hauptsächlich die Form des Betreuungsangebots, das gewünscht wird, also entweder einen klassischen Wald-/Naturkindergarten, wo sich die Gruppe täglich zu jeder Jahreszeit und bei allen Witterungsverhältnissen im Wald/am Waldrand trifft und über einen Stützpunkt (z.B. Hütte oder Bauwagen) verfügt, in der die Kinder gegebenenfalls Schutz finden und Materialien, Gerätschaften und Ersatzkleidung aufbewahren können, oder einen integrierten Wald-/Naturkindergarten, wo die Gruppe des Wald-/ Naturkindergartens einem Kindergarten mit festem Gebäude angeschlossen ist, das heißt, die Kinder werden in den Kindergarten gebracht und gehen von dort als festem Standort aus täglich in den Wald/die Natur. Dieser Gruppe steht aber bei extremen Witterungsverhältnissen im Kindergartengebäude ein zusätzlicher Gruppenraum zur Verfügung oder als dritte Alternative eine klassische Kindergartengruppe mit zusätzlichen Wald-/Naturtagen, wo die Gruppe nach wie vor die Räumlichkeiten des Kindergartens nutzt. Diese Kindergartengruppe geht regelmäßig (z.B. 2 x wöchentlich, wöchentlich, 14 tägig, monatlich) circa zwei bis drei Stunden außerhalb des Kindergartengeländes in den Wald/die Natur, ohne dort einen festen Standort haben zu müssen. Dieser Gruppe steht dauerhaft, also nicht nur bei extremen Witterungsverhältnissen im Kindergartengebäude ein fester Gruppenraum zur Verfügung. Die Betreuungszeiten orientieren sich in der Regel an den Öffnungszeiten der jeweiligen Kindergarteneinrichtung. Alle drei genannten Formen sind dabei gegebenenfalls für Kinder ab 3 Jahren vorgesehen. Für Wald-/ Naturkindergärten besteht dabei ein höherer Personalschlüssel als bei herkömmlichen klassischen Kindergärten, da für maximal 20 Kinder zwei Fachkräfte erforderlich sind. Darüber hinaus wird bei mehr als 15 Kindern eine weitere geeignete Betreuungskraft empfohlen. Bei max. 15 Kindern liegt der Personalschlüssel für Wald-/Naturkindergärten somit bei 7,5 Kindern pro Fachkraft bzw. bei max. 20 Kindern bei 6,67 Kindern pro Fachkraft, während der Personalschlüssel beim klassischen Kindergarten bei Halbtages-/ Regelgruppen bei einer Regelgruppenstärke von 25 Kindern bei 12,5 Kindern pro Fachkraft liegt. Der Landesverband der Wald- und Naturkindergärten Baden-Württemberg e.V. beziffert die durchschnittlichen jährlichen Betriebskosten für eine Waldkindergartengruppe auf circa 90. 000,00 €. Insgesamt haben 16 Eltern/Erziehungsberechtigte ihr Interesse an einem Wald-/Naturkindergarten für 24 Kinder für die genannten Alternativen benannt. Aufgrund der Kostensituation und auch im Hinblick auf weitere Pflichtaufgaben bei der Kinderbetreuung, insbesondere der Kleinkindbetreuung und der Inklusion, die die Gemeinde zu erfüllen hat, wurde beschlossen, momentan keinen klassischen oder integrierten Wald-/Naturkindergarten einzurichten, sondern je nach Bedarf ein oder zwei klassische Kindergartengruppen mit zusätzlichen Wald-/ Naturtagen ab dem Kindergartenjahr 2015/16 anzubieten.

12. Annahme von Spenden
Die Gemeinde Waldburg hat zweckgebundene Geldspenden in Höhe von 200,00 € für den Kindergarten „Zauberburg“, 100,00 € für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs und 1.726,30 € für das Schulfruchtprogramm erhalten. Der Annahme der jeweiligen Spenden wurde zugestimmt. Bürgermeister Michael Röger bedankte sich für die Spenden.