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Aus der Gemeinderatssitzung vom 5. Februar 2015
1. Baugesuche
Einem Baugesuch auf Erweiterung der Produktionsfläche und Einbau einer Bratlinie im Gewerbegebiet Hannober wurde eine erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und im Weiteren das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Teilung und Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses im Gewerbegebiet Hannober wurde eine erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und im Weiteren das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Neubau eines Ausgehdinghauses in Sieberatsreute wurde das Einvernehmen erteilt.
2. Neubau der Sporthalle
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Martina Birnstiel-Keller vom Architekturbüro Wurm aus Ravensburg anwesend. Vom Architekturbüro Wurm wurde der aktuelle Baustand anhand verschiedener Fotos dargestellt. Aufgrund der Schneeverhältnisse wurde kurzfristig die Firma Kleinigkeit mit dem Winterdienst auf dem Flachdach beauftragt, um sofort nach einer Wetterbesserung mit den Arbeiten dort beginnen zu können. Außerdem ist auch der Einsatz einer Tauchpumpe erforderlich. Des Weiteren wird das Hallengebäude abgedichtet, um so die Mindesttemperatur für die weiteren Bauarbeiten gewährleisten zu können und Schneeeinwehungen zu verhindern. Des Weiteren ist noch die Schließung des Giebels an der Westfassade erforderlich. Hier werden entsprechende Angebote eingeholt. Frau Birnstiel-Keller stellte im Gemeinderatsgremium das Ausschreibungsergebnis für die WC-Trennwände dar. Angeschrieben für dieses Gewerk wurden vier Bieter. Abgegeben haben drei Bieter inklusive 2 Alternativangeboten. Der Auftrag für die WC-Trennwände in der Sporthalle wurde an die günstigste Bieterin, nämlich die Firma Schäfer Trennwandsystem GmbH aus Horhausen, entsprechend ihrem Alternativangebot in Höhe von 6.509,92 €, zu vergeben. Des Weiteren erläuterte Frau Birnstiel-Keller noch das Ausschreibungsergebnis für die Geräteausstattung. Angeschrieben wurden hierzu insgesamt vier Bieter. Ein Angebot abgegeben haben dann zwei Bieter. Der Auftrag für die Geräteausstattung der Sporthalle wurde an die günstigste Bieterin, nämlich die Firma Erhard Sport International GmbH aus Burgbernheim, zum Angebotspreis von 47.745,95 € zu vergeben.
3. Bestätigung der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters
Der Vorsitzende, Bürgermeister Röger, führte aus, dass der bisherige Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Waldburg, Stefan Jung, vor 5 Jahren von den Mitgliedern der Feuerwehr zum Kommandanten gewählt wurde. Bernhard Hähl wurde ebenfalls vor 5 Jahren zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr gewählt. Nach Ablauf der Amtsperiode waren nun beide Funktionen wieder zu besetzen. In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Waldburg vom 14.01.2015 wurde Stefan Jung als Kommandant und Bernhard Hähl als sein Stellvertreter von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr gewählt.
Vor der Bestellung des Kommandanten und des Stellvertretenden Kommandanten hat der Gemeinderat der Wahl noch zuzustimmen. Der Wahl von Stefan Jung zum Kommandanten und von Bernhard Hähl zum Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Waldburg wurde im Gemeinderat entsprechend zugestimmt.
4. Durchführung von Archivarbeiten
Das Gemeindearchiv hat die Aufgabe, alle in der Verwaltung anfallenden Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr ständig benötigt werden, zu überprüfen und solche von bleibendem Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie allgemein nutzbar zu machen. Das Archiv sammelt außerdem die für die Geschichte und Gegenwart der Gemeinde bedeutsamen Dokumentationsunterlagen. Bei den Archivalien handelt es sich dabei hauptsächlich um Amtsbücher, Akten, Rechnungen, Urkunden, Karten und eine Vielzahl von verschiedensten Dokumenten. Eine umfassende Inventarisierung der vorhandenen Archivbestände der Gemeinde Waldburg erfolgte im Jahr 1961 durch den Kreisarchivpfleger Wilhelm Braun. Das gesicherte und inventarisierte Archivgut umfasst dabei im wesentlichen Archivgut vom Anfang des 19. Jahrhunderts bis zum Ende der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts. Eine weitere Überführung von in der Zwischenzeit vorliegenden Verwaltungsunterlagen in das Archiv und deren Inventarisierung sollte nun angegangen werden. Aus diesem Grund wurde von Seiten der Verwaltung auch 2014 mit dem Kreisarchiv Ravensburg Kontakt aufgenommen wegen der Durchführung entsprechender Archivarbeiten. Nach damaligem Zeitplan hätte das Kreisarchiv frühestens 2016 die Archivarbeiten in der Gemeinde durchführen können. Deshalb wurden im Haushalt 2015 auch keine diesbezüglichen Finanzmittel aufgenommen, sondern der Posten für das Haushaltsjahr 2016 vorgemerkt.
Für die Gemeinde Waldburg erfreulicherweise hat das Kreisarchiv nun Anfang 2015 mitgeteilt, dass ein anderweitig eingeplanter Termin kurzfristig entfallen ist, so dass das Kreisarchiv im Frühjahr 2015 die Archivarbeiten durchführen könnte. Für ein Archiv durchschnittlicher Größe hat sich nach Erfahrungswerten des Kreisarchivs ein Arbeitsaufwand von ca. 160 Stunden Arbeitszeit herausgestellt. Ein eventuell zusätzlicher Zeitbedarf kann danach, falls erforderlich, relativ genau abgeschätzt werden. Der Stundensatz für eine Einsatzstunde des Gemeindearchivpflegers beträgt momentan 53,00 €. Für einen Einsatz über 160 Stunden Dauer errechnet sich demnach ein Betrag von 8.480,00 €. Das Kreisarchiv wurde vor dem oben genannten Hintergrund bereits in diesem Jahr mit den Archivarbeiten beauftragt und den hierfür notwendigen außerplanmäßigen Ausgaben entsprechend zugestimmt.
5. Einleitung eines Entwidmungsverfahrens bezüglich eines öffentlichen Weges in Außeredensbach
Bürgermeister Röger stellte im Gemeinderatsgremium dar, dass beantragt wird, den öffentlichen Weg, Flst. Nr. 700/1 in Außeredensbach mit einer Größe von 785 Quadratmeter zu entwidmen und einzuziehen, um diese Wegfläche dann gegebenenfalls verkaufen oder tauschen zu können. Der Weg ist bisher dem öffentlichen Gebrauch beziehungsweise Verkehr gewidmet. Vor einer Veräußerung ist demnach ein Entwidmungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen, die in diesem Verfahren eingehenden Anregungen der Öffentlichkeit sind dabei gegen das Entwidmungsinteresse abzuwägen. Das betreffende Wegeflurstück ist vom übrigen öffentlichen Straßen- und Wegenetz abgetrennt, die Flurstücke Nr. 700, 701 und 704 gehören einem Eigentümer und ein Fahrrecht über das Flst. Nr. 700 zum Wegegrundstück Nr. 700/1 besteht nicht. Aus dem genannten Sachverhalt heraus wurde beschlossen, das öffentliche Verfahren zur Entwidmung/Einziehung des Weges Flst. Nr. 700/1 durchzuführen und die Verwaltung wurde weiter beauftragt, das hierfür Notwendige zu veranlassen.