Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 05.03.2014

Aus der Gemeinderatssitzung vom 6. Februar 2014

1. Baugesuch
Einem Baugesuch auf Anbau an eine bestehende Schlosserei in Greut wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer Grünmülltonne und über das Angebot des Landkreises Ravensburg auf Rückdelegation der Müllentsorgung
Dieses Thema wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 07.11.2013 ausführlich vorberaten. Zu diesem Tagesordnungspunkt war nochmals Werner Nitz, Amtsleiter des Abfallwirtschaftsamtes beim Landratsamt Ravensburg, anwesend. Er stellte im Gemeinderatsgremium nochmals die rechtliche Grundlage für die Einführung der Biotonne dar. Entsprechend dem zum 01.06.2012 In Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind Bioabfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen, spätestens ab dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln. Diesem Grundsatz ist als einzige „Gegenscharanke“ die wirtschaftliche Zumutbarkeit für die Einführung der Biotonne entgegengestellt. Eine rechtliche Überprüfung kam allerdings zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer Biotonne im Landkreis Ravensburg wirtschaftlich zumutbar ist. Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag in seiner Sitzung am 10.10.2013 beschlossen, ab dem 01.01.2016 der gesetzlichen Verpflichtung zur Getrenntsammlung der Bioabfälle nachzukommen. Von dieser Entscheidung sind die Städte und Gemeinden als Verantwortliche für das Einsammeln und Transportieren somit direkt betroffen. Grundsätzlich sind damit die Städte und Gemeinden aufgefordert, die notwendigen Vorbereitungen für die Getrenntsammlung der Bioabfälle zu treffen. Alternativ dazu gibt es die Möglichkeit, dass die bisher vereinbarte Delegation des Einsammelns und Transportieren auf die Städte und Gemeinde aufgehoben wird. Diesbezüglich wurde im Kreistag beraten und die Landkreisverwaltung bevollmächtigt, ein Rückdelegationsangebot an die Städte und Gemeinden abzugeben. Ziel dieses Angebots ist eine „sanfte“ Rückdelegation. Es baut auf die seit Jahren gut funktionierende Aufgabenteilung zwischen den Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis auf. Die bürgernahen Dienstleistungen, Abfallberatung, Betrieb der Wertstoffhöfe sowie Betreuung der Vereine sollen demnach vor Ort durch die Gemeinden organisiert werden. Zentrale Aufgaben, wie die Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen, Satzungen, Gebührenkalkulationen und –erhebung, könnten dagegen zentral vom Landkreis erledigt werden. Vor diesem Hintergrund ist nun in den Gemeinden zu klären, wie die zum 01.01.2016 getrennte Erfassung von Bioabfällen sichergestellt werden soll, welchen organisatorischen und administrativen Aufwand diese neue Aufgabe verursacht und zu welcher Gebührenerhöhung die Getrennterfassung führt. Damit verbunden ist zu klären, ob eine Rückdelegation eine Alternative gegenüber der eigenen Aufgabenerfüllung darstellt. Herr Nitz stellte diesbezüglich nochmals zwei Umsetzungsvarianten vor, die denkbar wären, um die getrennte Erfassung von Bioabfällen ab 01.01.2016 sicher zu stellen. Die Variante 1 basiert dabei auf der Weiterentwicklung der bisher vorhandenen Strukturen in den Gemeinden, während Variante 2 eine Rückdelegation des Einsammeln und Transportierens auf den Landkreis vorsieht. Im weiteren wurde nochmals auf das Für und Wider einer Rückdelegation der Müllentsorgung auf den Landkreis eingegangen. Gegen eine Rückdelegation spricht, dass die bisherige Delegationsstruktur auf die Gemeinden sich über Jahre hinweg bewährt hat und die Aufgabenteilung eingespielt ist. Mit einer Rückdelegation gäben die Gemeinden ein Handlungsfeld mit Gestaltungsspielraum an den Landkreis zurück, wo bisher jede Gemeinde für sich einen Maßanzug der Abfallwirtschaft geschneidert hat, was bei einem kreisweit einheitlichen System zwangsläufig zu einer Nivellierung der Systeme führen würde. Eine Rückdelegation würde zudem bedeuten, dass im Landratsamt das Abfallwirtschaftsamt zusätzliche Aufgaben übernehmen müsste und dort der Personalstand entsprechend anzupassen wäre. Außerdem könnte es in der Übergangsphase zu Problemen bei der Serviceleistung gegenüber den Bürgern kommen. Durch die Rückübertragung wird zudem bei den Gemeinden bisher über Gebühren finanziertes Personal von Aufgaben frei gestellt. Für eine Rückdelegation an den Landkreis spricht dagegen, dass die bisher kleinteilige Delegationsstruktur auf 29 Träger höhere Gesamtkosten als eine kreisweit einheitliche Abfallwirtschaft verursacht. Bei einer Rückdelegation könnten entsprechend wirtschaftliche Potentiale frei gemacht werden. Die Gebührensteigerung für die Bürger, die sich aus der Getrenntsammlung der Bioabfälle ergibt, könnte dadurch zumindest teilweise wieder kompensiert werden. Außerdem verursacht die Getrenntsammlung der Bioabfälle bei den Gemeinden einen erheblichen zusätzlichen organisatorischen Aufwand, der entsprechend 29-fach gelöst werden muss. Bei einer Rückdelegation könnte diese Aufgabe zentral durch die Kreisverwaltung bearbeitet werden. Abschließend wird auch darauf verwiesen, dass der Aufwand bei den Gemeinden zur rechtssicheren Erhebung der Abfallgebühren fortlaufend steigt, sei es durch europaweite Ausschreibungen der Dienstleistung oder durch die Gebührenkalkulation, die sich an einer ständig ändernden Rechtsprechung orientieren muss. Zusammenfassend würde eine Rückdelegation somit eine Zentralisierung dieser Aufgaben und somit zu einer Entlastung der Gemeinden führen. Bei einer Beibehaltung der Delegationsstruktur wird sich das Stadt-Land-Gefälle in der Höhe der Abfallgebühren zudem weiter erhöhen. Bei einer Rückdelegation werden die Mehrkosten der Getrenntsammlung der Bioabfälle dagegen gleichmäßig auf die Bürger im Landkreis verteilt. Im Weiteren erläuterte Herr Nitz nochmals das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises bei einer Rückdelegation. Die Abfallberatung soll dabei, wie bisher im Hausmüllbereich, durch die Städte und Gemeinden erfolgen. Eine Rest-/Biomülltonnenbestellung bei den Städten und Gemeinden ist auch in Zukunft möglich. Sowohl für den Restmüll als auch für den Biomüll gibt es einen Anschluss- und Benutzungszwang, wobei für den Biomüll Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen sind. Für die Biomüllabfuhr ist eine 14-tägige Abfuhr mit 20 Pflichtleerungen aus hygienischen Gründen vorgesehen. Das Gebührensystem setzt sich aus einer Grundgebühr (Rest- und Biomüll) und Leerungsgebühren separat für Rest- und Biomüllabfuhr zusammen. 12 Pflicht-Leerungen beim Restabfall können in die Grundgebühr eingerechnet werden. Für die Grünmüllerfassung /-abfuhr sollen die bisherigen Systeme beibehalten werden, allerdings nur noch im Bringsystem. Eine Übernahme der Kosten durch den Landkreis wird erfolgen und es wird zudem eine Angleichung auf einen Servicestandard geben. Bei der Elektronikschrottannahme und der Problemstoffsammlung wird es keine Änderung geben. An Restmülltonnen sind die üblichen Abfallgefäße von 40 l bis 240 l vorgesehen, bei Großwohnanlagen und im Geschäftsmüllbereich zusätzlich der Einsatz von 1.100 l Behältern. Zudem ist eine Sperrmüllsammlung pro Jahr vorgesehen. Die Wertstofferfassung erfolgt auch künftig über die RaWEG, wobei die finanziellen Überschüsse dann in den Abfallgebührenhaushalt des Landkreises einfließen werden und nicht mehr an die Gemeinden ausgeschüttet werden. Die Wertstoffhöfe sollen wie bisher weiterbestehen und durch die Städte und Gemeinden bei Kostenerstattung durch den Landkreis betrieben werden. Das Einsammeln des „wilden Mülls“ wird ebenfalls wie bisher von den Städten und Gemeinden durchgeführt, wobei auch hier eine entsprechende Kostenerstattung durch den Landkreis gewährt wird. Herr Nitz stellte weiter nochmals das Rückdelegationsangebot des Landkreises vor. Ziel des Angebotes ist eine „sanfte“ Rückdelegation unter Berücksichtigung der bestehenden gemeindlichen abfallwirtschaftlichen Strukturen. Die wichtigsten Eckpunkte des Angebots sind eine Kostenerstattung für die Abfallberatung in Höhe von 1,80 €/Einwohner und Jahr sowie eine Kostenerstattung für die Beseitigung von „wildem Müll“ und Reinigung nach der Sperrmüllabfuhr in Höhe von 0,80 €/Einwohner und Jahr. Außerdem wird die Übernahme der nachgewiesenen Ist-Kosten der Wertstoffhöfe in den ersten beiden Jahren mit derzeit landkreisweit 700.000,00 €/Jahr für die Wertstoffhöfe und ca. 1.100.000,00 € für das Grüngut und ab dem Jahr 2018 ein Umstieg auf ein pauschaliertes System, das mit den Gemeinden gemeinsam noch entwickelt wird, angeboten. Für die Müllgebühren des Landkreises bei vollständiger Rückdelegation hätte das folgende Auswirkungen: Die Grundkosten belaufen sich pro Jahr auf 4.904.440,00 €, umgelegt auf die jeweilige Behälterzahl ergäbe dies eine jährliche Grundgebühr von 46,35 €. Die Leerungsgebühr beim Restabfall reicht von 2,17 € für den 40 l Behälter bis zu 12,99 € für den 240 l Behälter. Beim Bioabfallbehälter belaufen sich die Leerungsgebühren von 1,97 € bis 11,83 € für den 240 l Behälter. Im weiteren verweist Herr Nitz auf die beigefügte Anlage aus der sich weitere Gebührenvarianten ergeben, wie z.B. 12 Restmüllleerungen und 26 Biomüllleerungen pro Jahr. Nach ausführlicher Beratung im Gemeinderatsgremium und nach Abwägung der jeweiligen Argumente für bzw. gegen eine Rückdelegation wurde mehrheitlich beschlossen, das Angebot des Landkreises Ravensburg vom 21.10.2013 nicht anzunehmen und einer Rückdelegation der Aufgaben auf der Basis des beschlossenen Abfallwirtschaftskonzeptes unter der Bedingung, dass sich das Angebot des Landkreises nicht wesentlich verändert, nicht zuzustimmen.

3. Beschlussfassung über den vorberatenen Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2014
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 sind in der letzten Gemeinderatssitzung am 16.01.2014 ausführlich vorberaten worden. Im Rahmen der Vorstellung und Vorberatung des Haushaltsplanvorentwurfs gab es keine Änderungswünsche. Auch wurden seitens der Verwaltung zwischenzeitlich keine Änderungen mehr vorgenommen, so dass sich das Zahlenwerk und damit auch das Haushaltsvolumen nicht verändert hat. Das Haushaltsvolumen für 2014 beträgt im Verwaltungshaushalt: 7.298.000,00 € (+ 460.000,00 € gegenüber 2013) und im Vermögenshaushalt: 3.508.000,00 € (+ 1.037.000,00 € gegenüber 2013). Das Gesamthaushaltsvolumen beträgt somit 10.806.000,00 € (+ 1.497.000,00 € gegenüber 2013). Für das Jahr 2014 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 700.000,00 € vorgesehen. Die veranschlagte Tilgung beträgt 144.528,00 €. Somit ergibt sich zum 01.01.2014 ein Schuldenstand von 882.582,00 € (285,63 € pro Kopf), der zum 31.12.2014 auf 1.438.054,00 € (456,39 € pro Kopf) steigen wird. An Verpflichtungsermächtigungen sind 1.000.000,00 € für den Sporthallenneubau vorgesehen. Die Kassenkreditermächtigung beträgt 1.400.000,00 €. Die neu beschlossenen Hebesätze betragen für die Grundsteuer A 355 v.H., für die Grundsteuer B 360 v.H. und für die Gewerbesteuer 347 v.H.. Die Zuführungsrate beträgt 726.000,00 €, die Rücklagenentnahme beläuft sich auf 100.000,00 €. Die Netto-Investitionsrate beträgt 581.472,00 €, die Brutto-Investitionsrate beläuft sich auf 761.810,00 €. Die Investitionssumme beträgt insgesamt 3.363.472,00 €. Im Vorjahr betrug die Investitionssumme 2.369.176,00 €. Kernpunkte der Investitionen im Vermögenshaushalt für das Jahr 2014 sind Ersatz- und Neubeschaffungen der Verwaltung in Höhe von 26.000,00 €, der Neubau einer zweiteilbaren Sporthalle in den Maßen 26/36/7 Meter mit einer zweiten Finanzierungsrate in Höhe von 2.500.000,00 € bei zu finanzierenden Gesamtkosten in Höhe von 3.720.000,00 €, wobei die öffentlichen Zuwendungen insgesamt 809.000,00 € und der Eigenteil der Gemeinde 2.911.000,00 € betragen, weitere Beschaffungen für die Schule in Höhe von 74.000,00 €, Kindergärten 44.300,00 €, Grunderwerb für das Öko-Konto in Höhe von 59.000,00 €, die Erschließung Egg in Höhe von 55.000,00 €, die Straßenbeleuchtung in Höhe von 12.000,00 €, Ersatzbeschaffungen für den Winterdienst und Reinigungsgeräte in Höhe von 18.000,00 €, ein Zuschuss für die Leichenhallensanierung in Hannober in Höhe von 20.000,00 €, den Ausbau der Breitbandversorgung in Höhe von 80.500,00 €, die Abwasserbeseitigung mit 252.100,00 €, die Wasserversorgung mit 70.100,00 € und die Heizungserneuerung im Gebäude Hannober 21 mit 25.000,00 €. Weiter wurde der Stellenplan erläutert. Die Anzahl der Stellen gegenüber dem Vorjahr hat sich um eine Stelle im Kindergartenbereich geändert. Insgesamt sind im Stellenplan somit 50 Stellen ausgewiesen. Des Weiteren wurde darauf verwiesen, dass die Personalkosten bereits bei der Vorstellung des Vorentwurfs dargestellt wurden. Anschließend wurde noch die kommunale Finanzplanung mit ihren Eckdaten vorgestellt. Hierzu wurden die Kreditaufnahmen, Tilgungen, die Netto-Neuverschuldung und die Zuführungsraten in den Jahren 2015 bis 2017 erläutert. Nach dem Finanzplan wird sich die positive Investitionsrate entsprechend fortsetzen. Die Leistungskraft des Verwaltungshaushaltes ist durch entsprechende Zuführungsraten gesichert. Abschließend wurde die Haushaltssatzung 2014 dem Entwurf entsprechend erlassen und dem Stellenplan sowie dem 5-jährigen Finanzplan wurde dem Entwurf entsprechend zugestimmt.

4. Abschluss einer Bauleistungsversicherung für den Neubau der Sporthalle
Für den Neubau der Sporthalle mit Außenanlage war noch eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Beschlossen wurde, diese Versicherung bei der WGV abzuschließen. Der Versicherungsbeitrag für die Bauleistungsversicherung beträgt ausgehend von einer vorläufigen Versicherungssumme von 3.583.412,00 € einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer 3.752,55 €. Der endgültige Versicherungsbeitrag wird dann nach den tatsächlichen Baukosten errechnet.

5. Simson-Mopedrennen 2014 in Feld
Das Racing Team Edensbach/Vogt e.V. beantragte eine Genehmigung des geplanten Simson-Mopedrennen in Waldburg-Feld am 13./14.09.2014 beim Landratsamt Ravensburg. Die Gemeinde Waldburg wurde hierzu angehört und um eine Stellungnahme gebeten. Das Rennen soll dort in diesem Jahr zum 4. Mal stattfinden. Beschlossen wurde als Stellungnahme, dass der beantragten Durchführung des Simson-Mopedrennens im Jahr 2014 wieder zugestimmt wird. Bedingung ist, wie in den Vorjahren, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und vom Veranstalter ein geregelter Ablauf der Veranstaltung gewährleistet wird.

6. Beratung über einen Antrag auf Erweiterung der Abrundungssatzung Edensbach
Ein Grundstückseigentümer beantragte, die Bebauung seines Grundstücks durch eine Erweiterung der bestehenden Abrundungssatzung „Inner-Edensbach“ zu prüfen bzw. herzustellen. Da im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen bzw. verschiedener Einzelanträge auf Erweiterung der bestehenden Abrundungssatzungen bisher jeweils darauf verwiesen wurde, dass die Gemeinde Waldburg ausschließlich am Zentralort eine weitere Entwicklungsmöglichkeit sieht, wurde der Antrag entsprechend abgelehnt.

7. Kommunalwahl 2014 – Bestellung des Gemeindewahlausschusses
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses sowie die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen. Für die Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 11 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens 2 Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern. Die Beisitzer und Stellvertreter werden in gleicher Zahl vom Gemeinderat aus den Wahlberechtigten gewählt. Wahlbewerber und Vertrauensleute dürfen nicht zu den Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden. Die Besetzung des Gemeindewahlausschusses wurde wie folgt beschlossen: Vorsitzender ist Bürgermeister Michael Röger, stellvertretende Vorsitzende Ingeborg Käser. Beisitzer sind Josef Büchele und Georg Waxenberger. Stellvertretende Beisitzer(innen) sind Monika Artlich und Hubert Germann.

8. Änderung der bestehenden Wahlbezirke
Durch die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung, z.B. durch die Ausweisung neuer Baugebiete, haben sich die beiden bisherigen Wahlbezirke, was die Anzahl der Wahlberechtigten betrifft, deutlich auseinander entwickelt. So hat der Wahlbezirk 001 aktuell 1.472 Wahlberechtigte und der Wahlbezirk 002 aktuell 1.096 Wahlberechtigte. Um die Wahlbezirke wieder anzugleichen, so dass beide Wahlbezirke in etwa die gleiche Anzahl Wahlberechtigter haben, wurde beschlossen, die Reinhold-Abele-Straße, die Bauernjörgstraße, die Welfenstraße, den Magnusweges und den Truchsessenweg, die bisher alle dem Wahlbezirk 001 zugeordnet waren, künftig dem Wahlbezirk 002 zuzuordnen.

9. Tätigkeitsbericht der Nachbarschaftshilfe
Bürgermeister Röger gab den Arbeitsbericht der Nachbarschaftshilfe Waldburg für das Jahr 2013 bekannt. Der Arbeitsbericht zeigte auf, das im Jahr 2013 insgesamt 49 Frauen und 4 Männer an 51 Einsatzorten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe gearbeitet haben. Dabei wurden 4.820 Einsatzstunden mit Unkostenpauschale geleistet; rein ehrenamtlich wurden mindestens 600 Stunden gearbeitet. Besonders erfreulich war, dass insgesamt 10 junge Frauen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren mit Erfolg Einsätze gemacht haben. Momentan sind es noch 6 Frauen, aus beruflichen Gründen sind 4 Frauen ausgeschieden. Bürgermeister Röger lobte die Tätigkeit der in der Nachbarschaftshilfe in Waldburg engagierten Frauen und Männern ausdrücklich und betonte die Wichtigkeit dieser Arbeit. Er dankte dafür allen ehrenamtlich in der Nachbarschaftshilfe tätigen Personen.