Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 28.11.2012

Aus der Gemeinderatssitzung vom 8. November 2012

1. Baugesuche
Einem Baugesuch auf Brandschutzertüchtigung und Nutzungsänderung im Erdgeschoss in der Hauptstraße wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Anbau eines Abstellraumes an einen bestehenden Geräteraum in Frankenberg wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Hannober wurde das Einvernehmen erteilt.
Einem Baugesuch auf Errichtung von zwei Dachgauben und Erweiterung eines bestehenden Balkons in Schleife wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Bau eines Geh- und Radweges von Grenis nach Vorderwiddum
Jürgen Waldherr vom Regierungspräsidium Tübingen – Straßenbauamt-Süd anwesend. Herr Waldherr stellte in der Gemeinderatssitzung den geplanten Bau des Geh- und Radweges von Vorderwiddum nach Grenis entlang der Landesstraße L 324 vor. Das geplante Vorhaben befindet sich aktuell in der Anhörungsphase der Träger öffentlicher Belange, ein Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren ist nicht erforderlich. Der Verlauf des gut 3 km langen Geh- und Radweges ist von Vorderwiddum aus südlich der L 324 bis zur Ortsmitte Hannober geplant. Ab dem Kreuzungsbereich der L324 mit der Kreisstraße K 7989 wird der geplante Geh- und Radweg aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für ein kurzes Stück wieder auf die L 324 bis zum Ortsende Hannober geführt, ehe er wieder südlich der Landesstraße weiterführt, bevor er kurz vor der Abzweigung Teuringer mittels einer Querungshilfe auf die Nordseite der L 324 geleitet wird, wo er bis zur Abzweigung Feld geführt wird. Von dort aus führt der Weg über den vorhandenen Weg nach Feld und von dort aus über die vorhandene Gemeindeverbindungsstraße zurück auf die Landesstraße L 324, wo der Geh- und Radweg auf der nördlichen Seite bis nach Grenis fortgeführt wird. Baulastträger für das Vorhaben ist das Land Baden-Württemberg, die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 750.000,00 €. Die Haushaltsmittel sind im Landeshaushalt entsprechend für das Jahr 2013 eingeplant, über eine konkrete Mittelbewilligung wird durch das Regierungspräsidium Tübingen voraussichtlich im ersten Halbjahr 2013 entschieden werden. Erfreulich ist, dass die jeweiligen Grundstückseigentümer ihre Zustimmung für den geplanten Geh- und Radweg gaben. Im Gemeinderatsgremium wurde der Bau des Geh- und Radweges von Vorderwiddum nach Grenis entlang der Landesstraße L 324 wie vorgestellt einstimmig gebilligt. Abschließend dankte Bürgermeister Röger Herrn Waldherr für die Vorstellung des Projektes und die Bereitschaft des Landes, hier eine Lücke im Geh- und Radwegenetz zu schließen. Angesichts der großen Akzeptanz von Seiten der Gemeinde Waldburg und der Bevölkerung äußerte er zudem die Hoffnung, die entsprechenden Finanzmittel für das Vorhaben durch das Land Baden-Württemberg bewilligt zu bekommen.

3. Feststellung der Jahresrechnung 2011
Die aufgestellte Jahresrechnung 2011 wurde vom Gemeinderatsgremium einstimmig festgestellt. Das Haushaltsvolumen betrug insgesamt 8.770.729,25 € (Vorjahr: 10.036.414,81€), davon umfasst der Verwaltungshaushalt 6.278.258,60 € (Vorjahr: 5.771.731,84 €) und der Vermögenshaushalt 2.492.470,65 € (Vorjahr: 4.264.682,97 €). Der Verwaltungshaushalt schließt mit Mehreinnahmen und –ausgaben von 505.258,60 € und der Vermögenshaushalt mit Mehreinnahmen und –ausgaben von 342.470,65 € ab. Die Jahresrechnung 2011 schließt insgesamt mit Mehreinnahmen von 577.232,08 € ab (Vorjahr: Mehrausgaben von 981.536,37 €). Dieser Betrag wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Investitionen wurden getätigt in Höhe von 833.448,59 € (Vorjahr: 4.165.311,66 €). Eine Kreditaufnahme war nicht geplant und auch nicht erforderlich. Nach Abzug der Tilgungen in Höhe von 100.253,61 € ergibt sich ein Schuldenstand zum 31.12.2011 von 929.827,21 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung hat sich 28,10 € auf 306.67 € verringert. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Waldburg liegt weiterhin unter dem Landesdurchschnitt von 650,00 € vergleichbarer Gemeinden unserer Größenordnung. Nach dem Haushaltsplan war eine Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt von 295.000,00 € geplant. Die Jahresrechnung ergab allerdings eine Zuführungsrate von 772.583,17 € (Vorjahr: 315.662,63 €). Die höhere Zuführungsrate von 477.583,17 € ist im Wesentlichen begründet in den höheren Steuereinnahmen von 239.565,31 € sowie den höheren Zuweisungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 54.007,35 €, den Schlüsselzuweisungen des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz mit 95.432,40 € sowie der kommunalen Investitionspauschale von 45.792,50 €. Die höheren Gewerbesteuereinnahmen hatten allerdings auch eine höhere Gewerbesteuerumlage mit 39.076,33 € zur Folge. Die Netto-Investitionsrate (Zuführungsrate abzüglich Tilgungskosten) beträgt: 672.329,56 € (Vorjahr: 226.291,32 €). Die Brutto-Investitionsrate (Zuführung und Zinsausgaben) hat sich gegenüber dem Vorjahr ebenfalls wesentlich erhöht und beträgt: 882.900,12 € (Vorjahr: 349.237,11 €). Nach dem Haushaltsplan war eine Rücklagenzuführung von 370.000 € vorgesehen. Dank eines wirtschaftlichen Booms und den damit verbundenen höheren Steuereinnahmen und Zuweisungen konnte eine Rücklagenzuführung in Höhe von 577.232,08 € getätigt werden einschließlich des Fehlbetragsausgleichs aus dem Vorjahr in Höhe von 981.536,37 €. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt daher zum 31.12.2011: 692.308,26 €. Nach Abzug des Mindestbetrages von 113.620,00 €, welcher für die Kassenliquidität gebunden ist, steht der Gemeinde zur Finanzierung künftiger Aufgaben ein Betrag von 578.688,26 € zur freien Verfügung. Der Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung ist ausgeglichen und hat Mehreinnahmen von 12.495,41 € zu verzeichnen. Nicht ausgleichen werden sich auch in Zukunft die Gebührenhaushalte Kindergarten (Zauberburg und Vogelnest) mit Mehrausgaben von inzwischen 420.991,08 €. Auch der Bauhof weist Mehrausgaben von 63.648,84 €, das Bestattungswesen von 36.644,97 €, die Abwasserbeseitigung von 43.602,34 € und die Wasserversorgung von 14.610,97 € aus. Die Abwassergebühren wurden bereits rückwirkend zum 01.01.2010 neu kalkuliert und beschlossen im Rahmen der Einführung der „Gesplitteten Abwassergebühr“. Zum 01.01.2013 findet eine weitere Gebührenänderung statt. Die Abfallgebühren sind ebenfalls neu festgesetzt worden zum 01.01.2012 unter Einführung einer 2-wöchigen Abfuhr und neuen Abfallbehältern. Auch hier wird eine Änderung zum 01.01.2013 erfolgen mit einer leichten Reduzierung der Abfallgebühren. Die Wassergebühren wurden ebenfalls bereits zum 01.01.2012 neu festgesetzt. Der kassenmäßige Abschluss enthält neben den Summen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes auch die Summen des Sachbuches für haushaltsfremde Vorgänge (Beispiel Lohnsteuer, Sozialabgaben). Insgesamt betrugen die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben aller Sachbücher 12.178.526,15 €. Eine Ist-Mehreinnahme von 242.729,59 € war als positives Kassenergebnis zu verzeichnen.

4. Änderung der Abwassersatzung
Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013 erfolgte durch das Büro Schneider & Zajontz aus Heilbronn mit Stand Oktober 2012. Die Gebührenkalkulation ist dabei das Kontrollinstrument für die Gebühren. Sie hat insbesondere dem Vorteilsprinzip, dem Kostendeckungsgrundsatz und dem Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen. Die Überprüfung der Gebühren hat dabei im wesentlichen ergeben, dass sich bei der Schmutzwassergebühr der gebührenfähige Deckungsbedarf von 275.446 € auf 294.320 € erhöht hat. Trotz einer leichten Erhöhung der Leistungseinheiten von 130.000 m³ auf 132.000 m³ ergibt dies dann ein kostendeckender Gebührensatz von 2,23 €/m³. Bei der Niederschlagswassergebührerhöht sich der gebührenfähige Deckungsbedarf von 37.933 € auf 45.915 €; dies ergibt einen kostendeckenden Gebührensatz für die Niederschlags-wasserbeseitigung von 0,26 €/m². Die Gebührenkalkulation wurde vom Gemeinderat gebilligt und ist dann in die Satzungsänderung eingeflossen, die beide einstimmig beschlossen wurden. Die Änderung der Abwassersatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft, die Schmutzwassergebühr beträgt dann 2,23 €/m³, die Niederschlagswassergebühr für versiegelte Flächen dann 0,26 €/m².

5. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
Die Gebühren für die Abfallwirtschaftssatzung wurden ebenfalls neu kalkuliert. Ergebnis der Kalkulation ist, dass für die Abfallbeseitigung fixe Kosten in Höhe von 66.757,00 € und variable Kosten in Höhe von 63.410,00 € anfallen. Dem stehen Einnahmen in Höhe von 22.256,00 € gegenüber, so dass ansatzfähige Kosten in Höhe von 107.911,00 € verbleiben. Umgelegt auf die einzelnen Behälter ergibt dies folgende neuen Müllgebühren: Die Behältergebühren betragen jährlich bei 40 l Volumen 62,40 €, bei 60 l Volumen 75,00 €, bei 80 l Volumen 87,00 €, bei 120 l Volumen 111,00 €,bei 240 l Volumen 183,00 € undbei 1.100 l Volumen 1.374,00 €. Die Gebührenkalkulation wurde vom Gemeinderat gebilligt und ist dann in die Satzungsänderung eingeflossen, die einstimmig beschlossen wurde. Die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

6. Informationen zum Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans Wind des Gemeindeverwaltungsverbands Gullen
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Regine Guglielmo vom Büro Planstatt Senner aus Überlingen anwesend. Frau Guglielmo stellte im Gemeinderatsgremium den Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans Wind des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Gullen vor. Der GVV Gullen hat am 23.04.2012 den Aufstellungsbeschluss für den Teilflächennutzungsplan beschlossen. Zur räumlichen Steuerung der künftigen Windenergieanlagen sollen im Flächennutzungsplan konkrete Konzentrationszonen dargestellt werden. Diese sogenannten positiven Standortzuweisungen bzw. Konzentrationszonen bedeuten, dass die nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 Baugesetzbuch privilegierten Nutzungen nur an diesen Standorten zulässig sind, aber nicht außerhalb dieser Standorte. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan des GVV Gullen enthält wegen der bisherigen Steuerung durch den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben keine Angaben zur Windenergienutzung. Ohne die Standortzuweisungen in der Flächennutzungsplanung sind Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert und, sofern die sonstigen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren abzuprüfenden Belange eingehalten werden, überall zulässig. Die räumliche Steuerung der Windkraftnutzung in Baden-Württemberg soll somit künftig drei Stufen umfassen: Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen in den Regionalplänen werden für die Windkraftnutzung verbindlich gesichert. Optional können in den Flächennutzungsplänen diese und gegebenenfalls weitere Gebiete für die Windkraftnutzung dargestellt werden. Sofern der Flächennutzungsplan Gebiete für die Windkraftnutzung darstellt (“substanzielle Ausweisung“), ist das übrige Gebiet Ausschlussgebiet, ansonsten gilt die Privilegierung nach dem Baugesetzbuch und die gesetzlichen Bestimmungen. Die Aufhebung der Teilregionalpläne für Windenergie zum 31.12.2012 führt zu einem zeitlichen Druck auf die Gemeinden, eine eigene Planung für Konzentrationszonen anzugehen. Das vom Gemeindeverwaltungsverband Gullen mit der Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragte Planungsbüro Johann Senner, Überlingen, hat zwischenzeitlich einen Planentwurf mit möglichen Konzentrationszonen zur Windenenergienutzung erstellt. Die Empfehlung für die Ausweisung von Konzentrationszonen umfasst dabei den Erbisreuter Forst mit einer Fläche von 50 ha und den Heißer Forst mit einer Fläche von 300 ha. Der Planentwurf mit den genannten Flächen wurde auch bei einer Bürgerinformation am 30.10.2012 vorgestellt. Die Vertreter des GVV Gullen werden am 26.11.2012 über den Entwurf zur teilsektoralen Fortschreibung Windenergie abstimmen und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einleiten. Das Gemeinderatsgremium hat den Vorentwurf zustimmend zur Kenntnis genommen.

7. Erneuerung der Steuerung am Regenüberlaufbecken Waldburg
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Harald Sulzer vom Ingenieurbüro Sulzer aus Vogt anwesend. Herr Sulzer erläuterte im Gemeinderatsgremium, dass die elektrische Steuerung am Regenüberlaufbecken (RÜB) Waldburg saniert werden sollte. Das Erdreich unter dem zentralen Freiluftschrank hat sich gesetzt und teilweise Kabel und Leitungen aus den Halterungen gerissen. Des weiteren ist die Steuerung auch technisch veraltet. Neben der Erneuerung der Steuerung wird auch eine Erneuerung der Abflussmessung vorgeschlagen, wo Reparaturen nur provisorisch gemacht werden konnten, da keine Ersatzteile mehr für die 35 Jahre alte Anlage verfügbar sind und die Fernwirkanlage nicht mehr zuverlässig arbeitet. Der Gemeinderat hat die Ausschreibung der beiden Erneuerungsmaßnahmen beschlossen und das Honorarangebot des Ingenieurbüros Sulzer gebilligt sowie die Verwaltung ermächtigt, gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Sulzer die Maßnahme umzusetzen.

8. Neuwahl eines Vertreters der Gemeinde Waldburg für den Aufsichtsrat der Betriebsgesellschaft Museum auf der Waldburg
Für den aus beruflichen Gründen aus dem Aufsichtsrat der Betriebsgesellschaft Museum auf der Waldburg ausscheidenden Vertreter aus dem Gemeinderat, Georg Waxenberger, wurde Gemeinderat Hubert Germann neu als Vertreter der Gemeinde Waldburg in den Aufsichtsrat der Betriebsgesellschaft Museum auf der Waldburg gewählt.