Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 19.07.2013

Aus der Gemeinderatssitzung vom 11. Juli 2013

1. Baugesuche
Einem Baugesuch auf Anbau eines Carports an eine bestehende Garage in Egg wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Neubau einer Sporthalle
Bezüglich des Sachverhalts und der Finanzierung der geplanten Sporthalle wurde auf die Informationsveranstaltung am 04.07.2013 in der Turn- und Festhalle sowie auf die Informationsbroschüre zum geplanten Sporthallenneubau, die am 05.07.2013 dem Amtsblatt beigefügt sowie auf der Homepage der Gemeinde Waldburg eingestellt ist, verwiesen.

Bürgermeister Röger informierte nochmals über den geplanten Neubau einer Sporthalle und fasste die bisherigen Beschlussfassungen im Gemeinderatsgremium und Beteiligungs- und Entscheidungsprozesse hierzu zusammen. Anschließend erläuterte Sandra Wurm vom Architekturbüro Wurm die durchgeführte umfangreiche Bedarfsermittlung. Verwiesen wurde hierzu auch auf die Stellungnahmen und Ausführungen der Gemeinschaftsschule Waldburg-Vogt, des FV Waldburg sowie des ASV Waldburg, die den jeweiligen Bedarf an Sporthallenkapazitäten und die Notwendigkeit für eine neue Sporthalle darlegen. Frau Wurm erläuterte im Weiteren die Planung der Sporthalle mit Raumkonzeption, die sich aus der Bedarfserhebung ergeben hat. Frieder Wurm vom Architekturbüro Wurm erläuterte danach die Kostenberechnung der geplanten Sporthalle.

Kämmerer Norbert Junker erläuterte dann ausführlich die Finanzierbarkeit und die Folgekosten aus kommunalwirtschaftlicher Perspektive. Die Finanzierung und die Folgekosten einer geplanten Sporthalle wurden hier nochmals ausführlicher dargestellt, weil der vom Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung vom 09.06.2011 gefasste mehrheitliche Beschluss für den Neubau einer Sporthalle unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt wurde. Geplant ist demnach eine reine Sporthalle mit den Maßen 22m/36m/7m, 2-teilbar entsprechend den Richtlinien des Kultusministeriums für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen nach den kommunalen Sportstättenbaurichtlinien. Hierfür hat die Gemeinde Waldburg einen Zuwendungsbescheid mit Datum vom 02.05.2013 über einen Betrag in Höhe von 509.000 €, aufgeteilt für die Jahre 2014 mit 234.000 € und 2015 mit 275.000 € erhalten. Es handelt sich dabei um eine Festbetragsfinanzierung. Am 25.06.2013 hat der Verteilungsausschuss im Regierungspräsidium Tübingen der Gemeinde Waldburg eine weitere Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock in Höhe von 300.000 € bewilligt. Die vorgenannten Bewilligungen sind zweckgebunden und daher nur für die geplante Sporthalle einsetzbar. Eine Übertragung der bewilligten Zuwendungen auf eine Sanierung und/oder Erweiterung der bisherigen Turn-und Festhalle ist nicht möglich. Nachdem neben den geplanten Ausgaben nun auch die öffentlichen Zuschüsse bekannt sind, konnte die Finanzierung der geplanten Sporthalle vorgestellt werden. Diese stellt sich folgendermaßen dar:

Baukosten lt. Entwurfsplanung Stand 11/2012: 4.150.000 €
abzüglich Umsatzsteuererstattung ca. 68,2 % durch Gründung eines Betriebs gewerblicher Art: 450.000 €
Gesamtausgaben der Baumaßnahme: 3.700.000 €

Bewilligte Zuweisungen:
Zuwendung zum Bau kommunaler Sportstätten: 509.000 €
Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock: 300.000 €
Gesamtsumme Zuweisungen: 809.000 €

Eigenanteil der Gemeinde Waldburg: 2.891.000 €

Finanzierung Eigenanteil durch:
Bauplatzerlöse aus 2. Abschnitt Baugebiet Forstenhausen-Süd, 2. Bauabschnitt: 1.050.000 €
Rücklagenentnahme: 541.000 €
Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt: 200.000 €
Zwischensumme: 1.791.000 €
Fremdmittel-Kredite: 1.100.000 €
Gesamtsumme Eigenanteil Gemeinde: 2.891.000 €

Die Ausgaben verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2013 – 2015 wie folgt: 2013:1,650 Mio. €, 2014:1,859 Mio. € und 2015: 0,191 Mio. €.

Der Schuldenstand der Gemeinde Waldburg betrug zum 31.12.2012: 1.031.906,49 € oder 335,14 € pro Kopf. Im vergangenen Jahr wurden 200.000,00 € zum Zinssatz von 1,65 % bei einer 10-jährigen Laufzeit und Zinsbindung für eine Photovoltaikanlage mit 180 kWp aufgenommen. Hierbei handelt es sich um sogenannte rentierliche Schulden, welche sich aus dem Stromverkauf refinanzieren und nach rd. 9 Jahren voll zur Entlastung des laufenden Haushalts beitragen. Mit dieser Investition beteiligt sich die Gemeinde Waldburg an der Energiewende und nutzt die Sonnenlage Waldburgs zur Energie-gewinnung mit Eigenstromverbrauch und verbessert gleichzeitig die CO2-Bilanz. Angedacht ist hierbei auch auf das Dach der neuen Sporthalle nochmals eine Photovoltaikanlage in der gleichen Größe zu installieren. Nach dem Haushaltsplan für das laufende Jahr 2013 beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2013 1.130.082 € oder 365 € pro Kopf. Nach dem Finanzplan sowie dem Stand der inzwischen bekannten Zuweisungen sind folgende Kreditaufnahmen vorgesehen:

Jahr: Kreditauf- Tilgung Netto-Neuver- Schuldenstand: Pro Kopf:
nahme:(*) schuldung:

2013: 200.000 € 101.824 € 98.176 € 1.130.082 € 367 €
2014: 650.000 € 140.000 € 510.000 € 1.640.082 € 529 €
2015: 410.000 € 160.000 € 250.000 € 1.890.082 € 610 €
2016: 0 € 160.000 € 1.730.082 € 558 €

(*) Von den 1,26 Mio. € entfallen auf den Sporthallenbau 1,10 Mio. €

Die jährlichen Folgekosten bzw. Nutzungskosten wurden nach DIN 18960 errechnet. Sie betragen:

Kapitalkosten:
Zinsen (Durchschnitt bei 10 bzw. 20 jähriger Laufzeit): 7.920 €
Verzinsung Eigenmittel: 3.182 €
Abschreibung: 57.820 €

Bei der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erhält die Gemeinde derzeit für Darlehen mit einer 10 jährigen Laufzeit und Zinsbindung für 1,21 % Effektivzinssatz und für 20 Jahre Laufzeit bei 10jähriger Zinsbindung von 1,68 % Effektivzins. Die Zeiten für Investitionen waren noch nie so gut wie heute. War der Zinssatz für Zinsen vor Jahren noch zwischen 4 % und 5 %, so kann heute nahezu für die gleiche Summe der Zins und die Tilgung bezahlt werden. Durch die niedrige Belastungsquote lässt sich ein Darlehen auch in dieser Größenordnung von 1,100.000 € in einer Zeit von 10 bzw. 20 Jahren zurückbezahlen, ohne den Vermögenshaushalt zu überlasten.


Betriebskosten: 41.301 €
Versorgung, Entsorgung, Reinigung und Pflege von Gebäude und Außenanlagen:

Bedienung, Inspektion, Wartung: 10.454 €

Instandsetzungskosten: 22.323 €

Summe jährliche Folgekosten: 143.000 €

Durch die Gründung eines Betriebs gewerblicher Art für die Halle wird es möglich, einen Teil der zu zahlenden Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet zu bekommen. Es handelt sich hierbei um die Summe von ca. 450.000 €. Der vom Finanzamt genannte Prozentsatz liegt bei 68,2 %. Allerdings müssen dagegen entsprechende Einnahmen stehen. Erwartet werden Einnahmen von jährlich mindestens 10.000 € bis 15.000 €. Dies bedeutet, dass künftig ein entsprechender Stundensatz pro Belegung für die neue Sporthalle und die bisherige Turn- und Festhalle in Rechnung gestellt werden muss. Legt man den neuen Belegungsplan zugrunde, welcher aufgrund der Bedarfsermittlung erstellt wurde, so könnte es sich um einen Betrag von ca. 5 € pro Stunde handeln. Im Detail kann dieser Betrag erst nach dem Bau und abschließenden Gesprächen mit dem Finanzamt festgelegt und in einem Gemeinderatsbeschluss festgesetzt werden.

Gradmesser für die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist die Zuführungsrate. Man versteht darunter die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung seiner Ausgaben nicht benötigten Einnahmen sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Diese Zuführung zum Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können. Erwirtschaftet eine Gemeinde diese Mindestzuführung nicht, so lebt sie von ihrer Substanz. Die Zuführungsrate beträgt im Haushaltsplan 2013: 433.000 €. Nach dem neuen Haushaltserlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für das kommende Haushaltjahr 2014 ergeben sich für die Gemeinde Waldburg höhere Zuweisungen aus dem Finanzausgleich von rd. 431.000 €. Die Zuführungsrate wird sich dadurch auf rd. 700.000 € erhöhen. Nach Abzug der Tilgungen von 140.000 € steht somit für weitere Investitionen noch die Summe von 560.000 € zur Verfügung. Hiervon wurden lediglich 200.000 € für die neue Sporthalle eingerechnet, da noch weitere Investitionen unter anderem in der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung anstehen.

Nach diesen Darlegungen sowie der finanziellen Lage der Gemeinde Waldburg ist die geplante Sporthalle aus Sicht des Fachbeamten für das Finanzwesen finanzierbar. Sie sollte allerdings den finanziellen Rahmen von 4,15 Mio. € nicht überschreiten. Wie bei allen Investitionsmaßnahmen in dieser Größenordnung bedeutet dies wie schon bisher, mittelfristig eine klare Haushaltsdisziplin, d.h. es sind keine größeren Investitionsvorhaben möglich bzw. nur dann, wenn sie ohne Fremdkapital finanziert werden können. Schon bei der Vergabe durch den Ausgleichstock war ein wichtiges Kriterium für die Vergabe der Mittel, dass das Projekt nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant wurde.

Zum Abschluss fasste Bürgermeister Röger das Dargestellte nochmals mit dem Fazit zusammen, dass die Entscheidung, für ca. 3,1 Mio € plus Kosten für die Außenanlagen und Nebenkosten (Gesamtkosten ca. 4,15 Mio €) eine neue Sporthalle bauen zu lassen und im Anschluss die bestehende Turn- und Festhalle sanieren zu lassen, eine sich am Gemeinwohl insgesamt orientierende Entscheidung wäre.

Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, den bestehenden Finanzierungsvorbehalt hinsichtlich des Sporthallenneubaus aufzuheben, da die Finanzierung als gesichert angesehen wird. Der Gemeinderat beschloss ebenfalls mehrheitlich weiter, das Architekturbüro Wurm aus Ravensburg (15.785,00 € brutto) und das Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell (2.975,00 € brutto) mit der Erbringung der Leistungen nach Phase 4 der bestehenden Verträge zu beauftragen. Ferner hat der Gemeinderat beschlossen, das Büro Wurm und die übrigen Fachplaner mit der Erbringung der Leistungen nach den Phasen 5-9 der bestehenden Verträge zu beauftragen, sofern nach Veröffentlichung des Gemeinderatsbeschlusses über die Umsetzung des Projektes und Ablauf der Ausschlussfrist gem. § 21 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kein Bürgerbegehren eingereicht wurde oder der Umsetzungsbeschluss des Gemeinderates durch Bürgerentscheid abgelehnt und dadurch entschieden wurde. Die Verwaltung wurde abschließend beauftragt, das Notwendige zu veranlassen.

3. Neubau einer Wasserleitung nach Egg
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Bernd Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann & Meixner aus Amtzell anwesend. Herr Zimmermann erläuterte nochmals kurz die geplante Baumaßnahme einer Wasserleitung nach Egg und das Ausschreibungsergebnis für die Bauarbeiten. Ausgeschrieben waren die Arbeiten in 3 Losen, nämlich in den Rohrleitungsbau, den Tiefbau und in Bohrarbeiten. Günstigste Bieterin für den Rohrleitungsbau war die Fa. Schütz aus Boos zum Angebotspreis von 39.280,12 € brutto. Günstigste Bieterin für den Tiefbau war die Fa. Berenbold aus Zussdorf zum Angebotspreis von 76.325,46 € brutto. Günstigste Bieterin für die Bohrarbeiten war die Fa. Mayer aus Leutkirch zum Angebotspreis von 122.927,00 € brutto. Die Aufträge wurden jeweils an die günstigsten Bieter vergeben. Die Gesamtvergabesumme liegt somit bei 238.532,58 € brutto, die Kostenberechnung betrug noch 269.411,24 €.

4. Vorentwurf des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen – Abgrenzung der Flächenausweisung im Bereich Kohlhaus – Bannried – Gehrenäcker
Die Gemeinde Waldburg hatte bezüglich der Fortschreibung des Flächennutzungsplans eine Flächenabgrenzung für Waldburg Mitte und hier die Bereiche Kohlhaus – Bannried - Gehrenäcker und Schule zu treffen. Dabei wurden vom Büro Planstatt Senner verschiedene Abgrenzungsvorschläge unter Berücksichtigung der im Rahmen der „Dorfentwicklung Waldburg 2030“ erarbeiteten Leitziele und Maßnahmen, nämlich eine Sicherung und Zugänglichkeit von grünen Flächen im Innenbereich, unterbreitet. Beschlossen wurde im Gemeinderat eine Flächenabgrenzung entsprechend dem vorgestellten Abgrenzungsvorschlag 2. Dieser sieht im Westen südlich der Wohnanlage für Jung und Alt bis zur Fläche des Wohngebiets Bannried und zur Bebauung der Bodnegger Straße sowie bis zu einem Streifen östlich der Bannrieder Straße hin, eine Gemeinbedarfsfläche mit einer Größe von ca. 2,1 ha vor. Im Bereich Kohlhaus ist ein Grünbereich als Grüne Mitte mit einer Fläche von 2,3 ha ausgewiesen. Östlich dieser Fläche ist bis zur Grenze der Baugebiete Forstenhausen-Süd im Osten und Bannried im Süden Wohnfläche mit ca. 4,1 ha vorgesehen. Im Bereich Schule wurden zudem 0,9 ha als weitere Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen und östlich der Schule bzw. südlich der Turn- und Festhalle Mischbauflächen von ca. 0,5 ha bzw. 0,3 ha ausgewiesen.

5. Wiedervermietung einer Wohnung im gemeindeeigenen Gebäude in der Kirchsteige 3
Die gemeindeeigene Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes Kirchsteige 3 wird nach Kündigung durch die bisherige Mieterin zum 30.09.2013 zunächst nicht wieder vermietet, da sich der Gemeinderat im Rahmen einer Klausurtagung im September mit der Sanierung bzw. weiteren Nutzung von verschiedenen kommunalen Liegenschaften im Zusammenhang mit einem Gebäudemanagementsystem befassen wird.

6. Änderung des bestehenden Konzessionsvertrages mit der EnBW
Die Gemeinde Waldburg hat mit der EnBW Regional AG im Jahr 2006 einen Konzessionsvertrag Strom mit einer Laufzeit bis 2026 geschlossen. Der Konzessionsvertrag orientierte sich am damaligen Muster-Konzessionsvertrag. Nachdem dieser zwischenzeitlich zu Gunsten der Kommunen geändert wurde, beschloss der Gemeinderat, den bestehenden Konzessionsvertrag entsprechend zu ändern und dem aktualisierten Muster-Konzessionsvertrag anzupassen.

7. Teilnahme am LEADER-Programm
Das LEADER-Programm ist ein Förderprogramm der Europäischen Union (EU) für die Entwicklung des ländlichen Raumes. In der EU-Förderperiode ab 2014 sollen dabei nachhaltige Projekte und Prozesse im ländlichen Raum im Mittelpunkt stehen, die die ländlichen Räume zukunftsmäßig machen. Die Gemeinde Waldburg hat für dieses Förderprogramm über die Lokale Aktionsgruppe „Württembergisches Allgäu“ ihr Interesse bekundet.