Gemeinderat Archiv: Gemeinde Waldburg

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Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 11.07.2012

Aus der Gemeinderatssitzung vom 24. Mai 2012

1. Bauvoranfrage
Einer Bauvoranfrage im Baugebiet „Ösch III“ hinsichtlich eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus durch Einbau von zwei Kinderzimmern wurden mehrheitlich die für das Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ösch III“ erteilt.

2. Bau einer neuen Sporthalle
Da bis zur Gemeinderatssitzung vom Land Baden-Württemberg noch keine Informationen bezüglich der Aufnahme der geplanten und beantragten neuen Sporthalle in Waldburg in das Sportstättenförderprogramm des Landes vorlag, wurde dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt.

3. Bau eines zweiten Fluchtweges für die Turn- und Festhalle
In der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2012 wurden vom Gemeinderat verschiedene Varianten zum Bau eines der Versammlungsstättenverordnung entsprechenden zweiten Fluchtweges in der Turn- und Festhalle vorberaten. Dabei herrschte Einigkeit, dass die vom Technischen Amt des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Gullen ausgearbeitete Variante 4 zur Umsetzung kommen sollte. Diese sieht vor, dass ein zusätzlicher Ausgang mit einer lichten Breite vom 1,80 m in die Südfassade eingebaut werden soll. Nach der vorliegenden Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten auf 29.107,40 €. Die Kosten der Sanierung des bestehenden, östlichen Ausgangs (Holzvertäfelung und Dichtigkeit) werden mit pauschal 5.900 € veranschlagt. Die Umsetzung des geforderten zweiten Fluchtweg für die Turn- und Festhalle auf der Basis der Variante 4 des GVV Gullen wurde wie dargestellt beschlossen. Des weiteren wurde der GVV Gullen wird mit der Planung, beschränkten Ausschreibung und Bauleitung der Maßnahme beauftragt. Das Honorar beträgt dafür pauschal 2.000 €. Alle genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise. Die Verwaltung wurde ferner beauftragt, die ausgeschriebenen Arbeiten an die jeweils günstigste Bieterin zu vergeben. Die Arbeiten sollen in den kommenden Sommerferien durchgeführt werden und bis zum Schulbeginn abgeschlossen sein.

4. Auftrag an die Energieagentur Ravensburg zur Erstellung eines Energiechecks und Grundlagenermittlung zur Erstellung eines Energiekonzeptes für die Gemeinde
Im Zusammenhang mit der Dorfentwicklung „Waldburg 2030“ wurde in der Arbeitsgruppe „Energie“ die Frage aufgeworfen, wie man sich in der Gemeinde Waldburg einen Überblick über das noch ungenutzte Potenzial bei der Energieeinsparung, der Effizienzsteigerung und der regenerativen Energieerzeugung verschaffen könnte. Dazu wurde Kontakt zur Energieagentur Ravensburg aufgenommen wo man die Empfehlung erhalten hat, neben einem Energiecheck im Gewerbegebiet Hannober auch eine Untersuchung zur Energie- und CO² - Bilanz in der Gesamtgemeinde als Grundlagenermittlung zur Erstellung eines Energiekonzeptes anfertigen zu lassen. Die Energieagentur Ravensburg wurde dementsprechend beauftragt, auf Grundlage ihresAngebotes einen Energiecheck für die Unternehmen im Gewerbegebiet Hannober und eine Energie- und CO² - Bilanz für die Gesamtgemeinde zu erstellen.

5. Anschaffung eines Buswartehäuschen in Außeredensbach
Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt, da noch nicht alle Angebote für ein entsprechendes Buswartehäuschen vorlagen.

6. Ausbau des Betreuungsangebots an der Grundschule
Nach dem künftigen Wegfall der bisher zusätzlich bewilligten Lehrerstunden durch das Land Baden-Württemberg für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule Waldburg hat die Gemeinde Waldburg die Fortführung des Ganztagesangebotes an der Grundschule künftig selbst zu tragen. Das Angebot der Ganztagesbetreuung soll grundsätzlich analog dem Betreuungsangebot im Kindergarten an vier Tagen (Montag bis Donnerstag) mit jeweils bis zu vier Stunden (13.00 – 17.00 Uhr) fortgesetzt werden. Nachdem hinsichtlich der Elternbeiträge, die für das Betreuungsangebot künftig erhoben werden sollen, in der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2012 kein Beschluss zustande gekommen war, da weder das von der Kinderzahl abhängige Beitragsmodell, noch ein alternativ vorgeschlagenes vom Einkommen abhängiges Beitragsmodell die notwendige Mehrheit erreicht hatte, wurde über diese Angelegenheit nochmals beraten. Mehrheitlich wurde nach nochmaliger Prüfung des einkommensabhängigen und des Kinderzahl abhängigen Elternbeitragmodells beschlossen, die Elternbeiträge nach dem von der Kinderzahl abhängigen Elternbeitragsmodell abzurechnen. Die Elternbeiträge für das Schuljahr 2012/13 wurden folgendermaßen festgesetzt: Für das erste Kind einer Familie, das die Ganztagesbetreuung in Anspruch nimmt 25,00 €/Tag/Monat, für das zweite Kind einer Familie, das die Ganztagesbetreuung zeitgleich in Anspruch nimmt, 20,00 €/Tag/Monat und für jedes weitere Kind einer Familie, das die Ganztagesbetreuung zeitgleich in Anspruch nimmt, 10,00 €/Tag/Monat. Alleinerziehenden, die die Elternbeiträge nicht anderweitig erstattet bekommen, wird eine Beitragsermäßigung in Höhe von 25 % der jeweiligen Beitragssätze gewährt. Die Mindestteilnehmerzahl pro Nachmittag beträgt fünf Kinder. Eine verbindliche Anmeldung ist für ein Schuljahr zu treffen.

7. Kooperationsvertrag zur Gründung eines Clusters „Forst und Holz“
Die Gemeinde wurde von der PRO REGIO Oberschwaben GmbH wegen des Beitritts zur Gründung eines Clusters „Forst und Holz“ angefragt. Der Beitritt auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung zur Gründung eines entsprechenden Clusters und die Einrichtung einer Geschäftsstelle hierfür wäre für die Gemeinde bei einer Laufzeit von drei Jahren mit jährlichen Kosten in Höhe von 250,00 € verbunden gewesen. Es wurde mehrheitlich beschlossen, keinen entsprechenden Kooperationsvertrag abzuschließen, da sich der rechte Sinn und Nutzen einer solchen Vereinbarung aus Sicht der Gemeinde nicht erschließt.

8. Stellungnahme zur geplanten Einführung der Grünmülltonne
Die Abfallbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise. Die Aufgabe des Einsammelns und des Transportierens wurde im Landkreis Ravensburg auf die Gemeinden delegiert. Durch die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetz und der offensichtlich vorliegenden wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Einführung der Biotonne muss der Landkreis Ravensburg bis Mitte des Jahres verschiedene Entscheidungen im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden treffen. Die Frage ist also nicht, ob die Grünmülltonne eingeführt wird, sondern wie sie eingeführt wird. Vor diesem Hintergrund sollen alle Gemeinden eine Empfehlung bezüglich der Varianten der Einführung der Biotonnen dem Landkreis Ravensburg gegenüber abgeben. Es wurde beschlossen, dem AUT/Kreistag zu empfehlen, die Biotonne auf Basis der Variante C1, das heißt mit Delegation auf Gemeinden, einzuführen, da bei dieser Variante aus Sicht der Gemeinde der maximale Service für die Gemeindebevölkerung gewährleistet bleibt und der zwangsläufige Gebührenanstieg am geringsten ausfällt.