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BPlan "Gehrenäcker II" - 1. Änderung
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gehrenäcker II"
Der Gemeinderat der Gemeinde Waldburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.03.2021 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gehrenäcker II" mit Begründung in der Fassung vom 26.01.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 04.03.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gehrenäcker II" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Hauptortes Waldburg und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 852/7 (Teilfläche) und 1351 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.03.2021 liegt in der Zeit vom 26.03.2021 bis 28.04.2021 im Rathaus der Gemeinde Waldburg (Hauptstraße 20, 88289 Waldburg), Zimmer 14 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Waldburg unter der Tel.Nr. 07529-97170 oder per Email poststelle@gemeinde-waldburg.de möglich ist.
Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.03.2021 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: www.gemeinde-waldburg.de. Unter der Rubrik „Bürger“ / „Rathaus & Info“ / „Gemeindeverwaltung“ / „Neues aus dem Rathaus“ finden Sie dort die Bekanntmachung.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Abgesehen von der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit grundsätzlich Gelegenheit gegeben sich, abhängig von der aktuellen Situation, gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Waldburg (Hauptstraße 20, 88289 Waldburg), Zimmer 14 während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Waldburg, den 19.03.2021
Röger (Bürgermeister)