Gemeinde Waldburg (Druckversion)
Autor: Gemeinde Waldburg
Artikel vom 21.04.2023

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bodnegger Straße" (Stiftung Liebenau)

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Bodnegger Straße" (Stiftung Liebenau) und den örtlichen Bauvorschriften hierzu

Der Gemeinderat der Gemeinde Waldburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.03.2023 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Bodnegger Straße" (Stiftung Liebenau) und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 02.03.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gemäß § 13a BauGB werden der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Bodnegger Straße" (Stiftung Liebenau) und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Das Plangebiet liegt im Westen von Waldburg und umfasst folgende Grundstücke: Flst.-Nrn. 484 und 552/7. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Vorhaben der Stiftung Liebenau geschaffen, in dessen Rahmen ein Wohngebäude mit 10 Wohneinheiten errichtet werden soll. Diese sollen überwiegend der Unterbringung des Pflegepersonals der Stiftung dienen und darüber hinaus bezahlbaren Wohnraum für die überwiegend ortsansässige Bevölkerung bereitstellen.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.03.2023 liegt in der Zeit vom 24.04.2023 bis 24.05.2023 im Rathaus der Gemeinde Waldburg (Hauptstraße 20, 88289 Waldburg), Zimmer 14, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.).

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.03.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

www.gemeinde-waldburg.de. Unter der Rubrik „Bürger“ / „Rathaus & Info“ / „Gemeindeverwaltung“ / „Neues aus dem Rathaus“ finden Sie dort die Bekanntmachung.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Waldburg (Hauptstraße 20, 88289 Waldburg) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Waldburg, den 21.04.2023

Michael Röger (Bürgermeister)

 

Entwurf vBP Liebenau Bodnegger Straße - TEXT

Entwurf vBP Liebenau Bodnegger Straße - PLAN

Vorhaben- und Erschließungspläne

Schalltechnische Untersuchung

Artenschutzrechtlicher Kurzbericht

Abwägungs- und Beschlussvorlage zur frühzeitigen Beteiligung

 
http://www.gemeinde-waldburg.de//buerger/rathaus-info/gemeindeverwaltung/neues-aus-dem-rathaus