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Ferienwohnungen mit Stern(en)
Unsere Vermieter setzen auf Qualität und beteiligen sich daher freiwillig an der Klassifizierung nach den Richtlinien des DTV.
Die Gesamtausstattung der bewerteten Quartiere lässt sich folgendermaßen beschreiben:
F/P *
Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem, solidem Wohnkomfort.
F/P **
Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung muß in einem guten Erhaltungszustand sein, bei guter Qualität. Die
Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.
F/P ***
Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auch auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.
F/P ****
Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen.
F/P *****
Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.
(**)
Ferienwohnungen, bei denen die Sterne in Klammern stehen, sind keine abgeschlossenen Wohnungen.
n.t.
Die aufgeführten Sterne sind das Ergebnis der entsprechenden Klassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) oder des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Anbieter ohne Sternebezeichnung, die mit "n.t. oder gar nicht gekennzeichnet sind, haben an dieser freiwilligen Klassifizierung nicht teilgenommen.
Ein Rückschluss auf ihren Ausstattungsstandard ist damit nicht verbunden.
Ergänzende Erläuterung zur Gültigkeit der DTV-Klassifizierung
In den Gastgeberverzeichnissen sind die Sterneauszeichnungen der einzelnen Ferienwohnungen/-häuser und Privatzimmer aufgeführt, die zum Zeitpunkt der Drucklegung der Broschüre Gültigkeit hatten. Für die Richtigkeit der Sternedarstellung auf den eigenen Homepages sind die Vermieter selbst verantwortlich. Der Gültigkeitszeitraum der Sterneauszeichnung beträgt drei Jahre und ist auf der für den Gastgeber ausgestellten Urkunde und an der Gültigkeitsplakette auf dem Klassifizierungsschild zu erkennen.